Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21585

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Annahme der Spende von Hilfsgütern aus dem Förderpaket „Bauhofausstattung“ der

GIZ im Wert von insgesamt ca. 130.000,00 € durch die Stadt Braunschweig (§ 111 Abs. 8

NKomVG) und der Schenkung an die Solidaritätspartnerschaft Bila Zerkwa/Ukraine wird

zugestimmt (kurzfristige Eigentumsübernahme).


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im August 2022 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beauftragt, deutsche Kommunen bei der Beschaffung von Sachgütern zu unterstützen. Dabei hat die GIZ zentral größere Hilfsgüter wie z. B. leistungsstarke Generatoren, Kommunalfahrzeuge usw. erworben und an die teilnehmenden Kommunen weitergeleitet, die dann wiederum die Hilfsgüter in die jeweilige ukrainische Partnerkommune transportiert haben. 30 Kommunen haben im Jahr 2022 Hilfspakete entgegengenommen und diese an ihre ukrainischen Partner weitergegeben. Unterstützt wurde die GIZ in diesem Projekt durch den Deutschen Städtetag und die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global.

 

Auch 2023 wird das Projekt „Kommunale Direkthilfe für deutsch-ukrainischen Solidarpartnerschaften- KomDirekt“ fortgeführt und der Teilnehmerkreis erweitert, sodass aktuell 61 deutsche Kommunen ihre Teilnahme bekundet haben, so auch die Stadt Braunschweig. Im Vorfeld wurde mit den Partnern in Bila Zerkwa besprochen, dass das Förderpaket „Bauhofausstattung“ (siehe Anlage) wünschenswert sei. Bei dem Bauhof-Paket im Wert von insgesamt ca. 130.000 € handelt es sich um einen Kipper mit Kran, einen Radlader sowie ein weiteres Fahrzeug (Doppelkabine mit Ladefläche) sowie 2-3 Paletten mit Werkzeug. Laut Auskunft der GIZ sind die Vergabeverfahren für die Fahrzeuge und Geräte aus dem Bauhof-Paket abgeschlossen, so dass eine Auslieferung möglichst zeitnah, spätestens bis September 2023 angestrebt wird.

 

Im Rahmen der Projektteilnahme überträgt die GIZ kurzfristig das Eigentum der Hilfsgüter unentgeltlich an die Stadt Braunschweig, die eigenverantwortlich den Transport der Sachgüter in die Partnerkommune organisiert. Die Eigentumsübertragung ist formal als Zuwendung an die Stadt zu bewerten, so dass die Annahme einer Entscheidung des Rates gem. § 111 Abs. 8 NKomVG bedarf.

 

Seitens der Stadt Braunschweig sind lediglich die Kosten für die Überführung der Fahrzeuge und Geräte in Höhe von ca. 9.000,00 € zu tragen, die aus dem Teilhaushalt 0100 - Büro des Oberbürgermeisters -- beglichen werden sollen. Hierfür stehen Mittel im Haushalt 2023/2024 der Stadt Braunschweig i. H. v. je 100.000,00 € im Bereich Internationale Beziehungen zur Verfügung (vgl. auch Beschlussvorlage Drucksache 22-19958). Neben den Transportkosten fallen für die Stadt Braunschweig keine weiteren Kosten an.

 

Da es sich bei den Sachgütern aus dem Paket Bauhofausstattung nicht um

Vermögensgegenstände handelt, welche einen Nutzen für die Stadt Braunschweig

entwickeln bzw. zur eigenen Aufgabenerledigung dauerhaft bestimmt sind, handelt es sich

um einen durchlaufenden Posten. Es besteht die Verpflichtung, das Paket

Bauhofausstattung weiter an die Ukraine zu liefern.

 

Mit der Teilnahmeerklärung am Projekt KomDirekt ist die Stadt Braunschweig eine vertragliche Verpflichtung mit der GIZ eingegangen, die eine Auszahlung der Transportkosten in der vorläufigen Haushaltsführung rechtfertigt. Der Eigentumsübergang von der GIZ an die Stadt Braunschweig findet bei Übergabe der Hilfsgüter statt und endet bei der Übernahme durch die Stadt Bila Zerkwa.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise