Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21603-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Herrenabend des Technikervereins
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Marion Lenz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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27.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Antrag „Herrenabend des Technikervereins“ wird der Oberbürgermeister aufgefordert, auf den Veranstalter der Traditionsveranstaltung Einfluss zu nehmen, damit dieser den Kreis der Teilnehmenden öffnet und auch Frauen eingeladen werden.
Als Gleichstellungsbeauftragte möchte ich dabei auf folgende Aspekte hinweisen:
Geschlechtergetrennte Veranstaltungen sind nicht einfach alle grundsätzlich in Ordnung oder alle zu verbieten, sie sind immer noch einmal genauer in den Blick zu nehmen. Hierfür ist es wichtig, den Zweck und die Art und Weise der Durchführung der Veranstaltung genau zu betrachten.
Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten beispielsweise, die sich zum Teil ausschließlich an Frauen richten, dienen in der Regel dem Abbau von tatsächlich vorhandener Benachteiligung. Damit folgen solche Veranstaltungen dem Anspruch, der im Grundgesetz Artikel 3 folgendermaßen ausgeführt wird: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Alle Zahlen, die wir hierfür zugrunde legen, beschreiben die strukturelle Ungleichheit in Deutschland sehr eindeutig: Ob es um Geld, politischen Einfluss oder die Verteilung von Sorgearbeit geht, Frauen arbeiten mehr, haben aber deutlich weniger Geld und Einfluss. Dadurch sind Veranstaltungen, die dem Abbau dieser Benachteiligung dienen, angemessen.
Bei dem Herrenabend des Technikervereins geht es weder um den Abbau von Diskriminierung noch um ein harmloses, geselliges Beisammensein. Da Vertreter aus Politik und Verwaltung als Funktionsträger eingeladen werden, hat die Veranstaltung für die Stadtgesellschaft eine politische Relevanz. Zudem deuten viele Aussagen und Beschreibungen darauf hin, dass im Rahmen der Veranstaltungen wenig wertschätzend über Frauen gesprochen wird und eine sexistische Herabsetzung von Frauen ebenfalls zur Tradition der Herrenabende gehört. Die Abbildungen nackter Frauenkörper auf den Liederbüchern unterstreichen diesen Eindruck.
Für eine moderne Stadtgesellschaft wie Braunschweig sind gesellschaftlich relevante Veranstaltungen auf einem solchen Niveau nicht wünschenswert und glücklicherweise auch nicht üblich.
In diesem Fall wird der Anspruch aus Artikel 3 GG „wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, der für die gesamte Stadtverwaltung und auch deren Funktionsträger verpflichtend gilt, nicht angemessen umgesetzt. Auch die Handlungen der Stadtverwaltung und deren Funktionsträger müssen dem Anspruch genügen, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Aus Sicht der Gleichstellungsbeauftragten entspricht die Teilnahme an dieser Veranstaltung und das zur Verfügung stellen von öffentlichen Liegenschaften diesem Anspruch nicht.
Häufig wird versucht, die Kritik an dieser Veranstaltung darauf zu reduzieren, dass „Frauen nicht eingeladen werden“, und deshalb dürfte es überhaupt keine geschlechtergetrennten Veranstaltungen mehr geben. Diese Einschätzung ist aus Gleichstellungssicht nichtzutreffend. Männer dürfen weiterhin gemeinsam essen, Frauen dürfen unter sich bleiben, wenn sie das möchten. Was hier in der Kritik steht, ist die diskriminierende und frauenfeindliche Verknüpfung mit Stadtpolitik und Wirtschaft.
Wir wissen aus vielen Untersuchungen, dass sexistische Einstellungen in unserer Gesellschaft tief verankert sind und sich hierzu in Deutschland auch wenig positive Entwicklungen zeigen. Veranstaltungen in dieser Art und Weise reproduzieren diskriminierende Rollenstereotype und wirken einer Förderung der Geschlechtergerechtigkeit entgegen. Daher ist für mich als Gleichstellungsbeauftragte die Empörung von Funktionsträgerinnen berechtigt, und ich finde es sehr wichtig, wenn öffentliche Funktionsträger hier klar Position beziehen.
