Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20867-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss (unverändert):

 

„Die als Anlage 1) beigefügte Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern wird beschlossen. Damit tritt die bisherige Richtlinie außer Kraft.“ 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Anlass
Der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 die DS 23-20867 beraten und beschlossen (10/0/0).

 

Im Rahmen der Diskussion zeigten Rückfragen, dass es eine Unschärfe in § 5 „Art der Förderung“ Absatz 4 gab sowie den Bedarf einer Ergänzung zum § 7 „Antragsberechtigung“. Diesem Wunsch kommt die Verwaltung nach.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Mit der Aktualisierung der Förderrichtlinie soll eine gerechtere Verteilung der Fördermittel gewährleistet werden. Somit wird Privatpersonen erst nach Ablauf der Zweckbindungsfrist gemäß § 3 eine erneute Möglichkeit zur Antragsstellung eingeräumt. Gleiches gilt für in einem Haushalt lebende Privatpersonen.

 

Nicht-Privatpersonen haben weiterhin die Möglichkeit, jährlich einen Förderantrag zu stellen. Damit soll die betriebliche Mobilität zugunsten des Umweltverbundes gefördert werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den § 5 „Art der Förderung“ sowie den § 7 „Antragsstellung“ wie folgt zu ändern:

 

 

ursprüngliche Formulierung

ergänzende Formulierung

§ 5

(4)Je Antragsteller*in ist nur ein Fahrzeug pro Jahr förderfähig.

entfällt

 

§ 5

(5)Lastenräder und Fahrradanhänger mit einem Beschaffungswert unter 200 € werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

wird zu § 5 (4)

§ 5 (5) entfällt


 

ursprüngliche Formulierung

ergänzende Formulierung

§ 7

(2) Im Rahmen der Förderrichtlinie sind folgende Personengruppen förderberechtigt:

-              Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig

-              Freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Braunschweig ansässig sind

-              Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Braunschweig

-              Wohnungseigentümergemein-schaften (WEG)[1] in der Stadt Braunschweig

-              natürliche, volljährige Personen (Privatpersonen) mit Hauptwohnsitz in Braunschweig, die Lastenräder oder Fahrradanhänger für den privaten Gebrauch erwerben. Pro Haushalt ist nur eine Privatperson förderberechtigt.

(2) Im Rahmen der Förderrichtlinie sind folgende Personengruppen förderberechtigt:

-                 Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig

-                 Freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Braunschweig ansässig sind

-                 Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Braunschweig

-                 Wohnungseigentümergemein-schaften (WEG)1 in der Stadt Braunschweig

-                 natürliche, volljährige Personen (Privatpersonen) mit Hauptwohnsitz in Braunschweig, die Lastenräder oder Fahrradanhänger für den privaten Gebrauch erwerben.

 

 

§ 7

 

(3)   Je Antragsteller*in (Nicht-Privatpersonen) ist ein Fahrzeug pro Jahr förderfähig. Je Antragsteller*in und Haushalt (Privatperson) ist innerhalb der Zweckbindungsfrist gemäß § 3 kein weiteres Fahrzeug förderfähig.

§ 7

(3) Nicht antragsberechtigt sind politische Parteien und Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden sowie deren Tochtergesellschaften (100 % und anteilig).

(4) Unverändert; neue Absatznummer

 


[1] Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist im Wohnungseigentumsrecht in Deutschland die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage.

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