Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20867-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung der Förderrichtlinie für Lastenräder und -pedelecs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.06.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass
Der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 die DS 23-20867 beraten und beschlossen (10/0/0).
Im Rahmen der Diskussion zeigten Rückfragen, dass es eine Unschärfe in § 5 „Art der Förderung“ Absatz 4 gab sowie den Bedarf einer Ergänzung zum § 7 „Antragsberechtigung“. Diesem Wunsch kommt die Verwaltung nach.
Stellungnahme der Verwaltung
Mit der Aktualisierung der Förderrichtlinie soll eine gerechtere Verteilung der Fördermittel gewährleistet werden. Somit wird Privatpersonen erst nach Ablauf der Zweckbindungsfrist gemäß § 3 eine erneute Möglichkeit zur Antragsstellung eingeräumt. Gleiches gilt für in einem Haushalt lebende Privatpersonen.
Nicht-Privatpersonen haben weiterhin die Möglichkeit, jährlich einen Förderantrag zu stellen. Damit soll die betriebliche Mobilität zugunsten des Umweltverbundes gefördert werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den § 5 „Art der Förderung“ sowie den § 7 „Antragsstellung“ wie folgt zu ändern:
| ursprüngliche Formulierung | ergänzende Formulierung |
§ 5 | (4)Je Antragsteller*in ist nur ein Fahrzeug pro Jahr förderfähig. | entfällt
|
§ 5 | (5)Lastenräder und Fahrradanhänger mit einem Beschaffungswert unter 200 € werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). | wird zu § 5 (4) § 5 (5) entfällt |
| ursprüngliche Formulierung | ergänzende Formulierung |
§ 7 | (2) Im Rahmen der Förderrichtlinie sind folgende Personengruppen förderberechtigt: - Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig - Freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Braunschweig ansässig sind - Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Braunschweig - Wohnungseigentümergemein-schaften (WEG)[1] in der Stadt Braunschweig - natürliche, volljährige Personen (Privatpersonen) mit Hauptwohnsitz in Braunschweig, die Lastenräder oder Fahrradanhänger für den privaten Gebrauch erwerben. Pro Haushalt ist nur eine Privatperson förderberechtigt. | (2) Im Rahmen der Förderrichtlinie sind folgende Personengruppen förderberechtigt: - Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig - Freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Braunschweig ansässig sind - Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Braunschweig - Wohnungseigentümergemein-schaften (WEG)1 in der Stadt Braunschweig - natürliche, volljährige Personen (Privatpersonen) mit Hauptwohnsitz in Braunschweig, die Lastenräder oder Fahrradanhänger für den privaten Gebrauch erwerben.
|
§ 7 |
| (3) Je Antragsteller*in (Nicht-Privatpersonen) ist ein Fahrzeug pro Jahr förderfähig. Je Antragsteller*in und Haushalt (Privatperson) ist innerhalb der Zweckbindungsfrist gemäß § 3 kein weiteres Fahrzeug förderfähig. |
§ 7 | (3) Nicht antragsberechtigt sind politische Parteien und Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden sowie deren Tochtergesellschaften (100 % und anteilig). | (4) Unverändert; neue Absatznummer |
[1] Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist im Wohnungseigentumsrecht in Deutschland die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
195,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
361 kB
|
