Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21547-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Überführung der Abteilung 51.3 Kindertagesstätten aus dem Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie in einen Eigenbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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16.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 02.06.2023 (23-21547) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
In der Anfrage wird Bezug genommen auf die Mitteilung 22-20032, mit der das Ergebnis der Organisationsuntersuchung der Abt. 51.3 Kindertagesstätten durch die Firma beratungsraum Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH vorgestellt wurde. Eine der Handlungsempfehlungen war die Prüfung der Überführung der Abt. 51.3 in einen Eigenbetrieb. Wie in der vorgenannten Mitteilung bereits ausgeführt, stellt das Gutachten jedoch keine ausreichend belastbare Grundlage für eine Verwaltungsentscheidung zu der Frage der Rechtsform dar. Weiter wurde ausgeführt, dass dieser Ansatz im Rahmen eines neuen Projekts weiterverfolgt und eine umfassende Prüfung und Analyse der personellen, finanziellen, organisatorischen, steuer-, tarif- und personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen einer Umwandlung der Abt. 51.3 in einen Eigenbetrieb erfolgen soll, um eine valide Entscheidungsgrundlage zu den Vor- und Nachteilen sowie möglichen Auswirkungen einer solchen Rechtsformänderung zu erhalten. Hierzu wurde eine Projektgruppe unter Beteiligung der Fachbereiche 10, 20 und 51 sowie des ÖPR Kinder, Jugend und Familie und der Gleichstellungsbeauftragten eingerichtet, die die Beauftragung eines umfassenden Gutachtens vorbereitet, die Erstellung des Gutachtens begleitet und auf Basis des Gutachtens abschließend einen Entscheidungsvorschlag zu einem möglichen Rechtsformwechsel erarbeitet.
Dies vorangestellt, beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu 1.
Der Fachkräftemangel in den sozialen Berufen ist in erster Linie strukturell bedingt und unabhängig von der Organisationsform des Arbeitgebers zu sehen. Die Handlungsempfehlung der Firma „beratungsraum“ geht insbesondere davon aus, dass Entscheidungsprozesse im Eigenbetrieb erheblich effizienter gestaltet werden können, da der Eigenbetrieb die Budget- und Personalhoheit besitzt. Insbesondere können auch die Abstimmungs- und Umsetzungsprozesse optimiert werden, da wesentliche Abstimmungspunkte (Personal, Instandhaltungen) in der Verantwortung der Betriebsleitung liegen.
Zu 2.
Eigenbetriebe sind gem. § 130 Abs. 1 Ziffer 3 NKomVG Sondervermögen der Kommune und rechtlich unselbstständig. Die Stadt Braunschweig bleibt insofern auch im Falle der Ausgliederung eines Eigenbetriebes Arbeitgeberin der dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zu 3.
Die konkrete Zeitplanung für die gutachterliche Prüfung einschließlich Vorbereitung eines Entscheidungsvorschlages zu einem möglichen Rechtsformwechsel befindet sich derzeit noch in Abstimmung mit dem zu beauftragenden Unternehmen. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass Mitte Februar 2024 der Abschlussbericht vorliegt und im Folgenden eine Beteiligung der politischen Gremien erfolgt.
Die Verwaltung wird den Jugendhilfeausschuss zeitnah über alle relevanten Entwicklungen und Erkenntnisse der Organisationsuntersuchung informieren.
