Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-21521-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage zur Vorlage 23-21521 beigefügte Satzung über die Benutzung der öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Braunschweig (Park- und Grünanlagensatzung) wird mit folgenden Änderungen beschlossen.

         § 3 Abs. 3 Buchst. m wird wie folgt gefasst:

„Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Bluetooth-Boxen, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr zu betreiben oder zu spielen. Dies gilt nicht, wenn die Benutzung so leise geschieht, dass die Nachtruhe anderer Personen dadurch nicht gestört werden kann.“

         § 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„Es ist ausschließlich Gas oder Grillkohle in feuerfesten Grillgeräten oder -einrichtungen zu verwenden, die ein Verbrennen oder Beschädigen des Untergrundes verhindern. Bei Benutzung von Grillgeräten ist ein ausreichender Grillabstand zum Erdboden einzuhalten. Das Grillfeuer ist vor Verlassen der Grillstelle zu löschen. Die abgelöschte Grillasche sowie der übrige Abfall sind ordnungsgemäß zu entsorgen.“

         § 12 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Im Einzelfall können auf Antrag von den Ver- und Geboten der §§ 3 – 10 Ausnahmen (z. B. für gewerbliche, kulturelle oder gemeinnützige Feiern und Veranstaltungen) zugelassen werden. Die Ausnahmebewilligung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.“

         § 14 Abs. 1 Buchst. m wird wie folgt gefasst:

„Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Bluetooth-Boxen, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr in einer Lautstärke betreibt oder spielt, dass die Nachtruhe anderer Personen dadurch gestört werden kann.“

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat Anfang 2025 einen Erfahrungsbericht zur Park- und Grünanlagensatzung vorzulegen.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.  

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