Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21380-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 19. Mai 2023 (DS 23-21370) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

In der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe (51.1) wurden im Jahr 2022 sechs Einzelsupervisionen beantragt.

 

In der Abteilung Eingliederungshilfe und Fachdienste (51.2) wurde im Jahr 2022 keine Einzelsupervision beantragt.

Zur Auflösung eines Konflikts zwischen zwei Mitarbeitenden einer Organisationseinheit wurde jedoch eine Einzelsupervision von der Stellenleitung vorgeschlagen und an zwei Terminen wahrgenommen.

 

 

Zu Frage 2:

 

In der Abteilung 51.1 wurden alle sechs Einzelsupervisionen bewilligt.

 

In der Abteilung 51.2 wurden keine Anträge gestellt.

 

 

Zu Frage 3:

 

In der Abteilung 51.1 dauert es in der Regel max. einen Tag, um die Einzelsupervision zu bewilligen (mündlich), zumeist erfolgt die Bewilligung sofort bei Anfrage des Mitarbeitenden. Der tatsächliche Supervisionstermin ist abhängig von der Terminplanung des Mitarbeitenden mit dem von ihm ausgewählten Supervisor und erfolgt ca. ein bis vier Wochen später.

 

Die Entscheidung über eine Einzelsupervision wird in der Abteilung 51.2 anlassbezogen und sehr kurzfristig in einer der wöchentlich stattfindenden Leitungskonferenzen entschieden und kann in der Folge umgehend terminiert werden.

 

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