Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21455-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anbringung eines grünen Pfeils (Zeichen 720) an der Lichtzeichenanlage Kruckweg/Donaustraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 06.06.2023 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Stadtbezirksrat beantragt die Überprüfung und Anbringung eines grünen Pfeils an der Lichtzeichenanlage Kruckweg/Donaustraße in der Abbiegung zum Kruckweg.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwendung des Grünpfeils – Verkehrszeichen 720 – unterliegt den Bestimmungen des § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Danach darf der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) nicht erfolgen, wenn dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird.
Dem von Süden kommenden Linksabbieger der Donaustraße wird durch Lichtzeichen ein konfliktfreies Abbiegen angezeigt. Aus diesem Grund ist die Verwendung eines Grünpfeils für den Rechtsabbieger des von Norden kommenden Verkehrs der Donaustraße unzulässig.
