Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21455-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 06.06.2023 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Der Stadtbezirksrat beantragt die Überprüfung und Anbringung eines grünen Pfeils an der Lichtzeichenanlage Kruckweg/Donaustraße in der Abbiegung zum Kruckweg.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwendung des Grünpfeils Verkehrszeichen 720 unterliegt den Bestimmungen des § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Danach darf der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) nicht erfolgen, wenn dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird.

 

Dem von Süden kommenden Linksabbieger der Donaustraße wird durch Lichtzeichen ein konfliktfreies Abbiegen angezeigt. Aus diesem Grund ist die Verwendung eines Grünpfeils für den Rechtsabbieger des von Norden kommenden Verkehrs der Donaustraße unzulässig.


 

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