Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21591

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Anlass

Mit Änderungsantrag 22-19222-03 wurde am 20.12.2022 die Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut (DS 22-19665) mit ergänzenden Hinweisen und Prüfaufträgen beschlossen. Seitdem bereitet die Verwaltung die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen vor.

 

Im Folgenden wird ein Überblick über den Sachstand der Prüfaufträge sowie der Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut allgemein gegeben:

 

  1. Abschnittsweise Ausweitung

Gemäß Beschluss soll das gebührenpflichtige Parken innerhalb der Okerumflut abschnittsweise ausgeweitet werden. Daher wird in zwei Abschnitten vorgegangen. Der erste Abschnitt befindet sich südlich der Celler Straße und Fallersleber Straße, sowie auf der Ostseite der Wilhelmstraße. Die Wilhelmstraße wurde zum ersten Abschnitt hinzugezogen, um Unklarheiten zu vermeiden, da bereits heute die Westseite bewirtschaftet wird. Der zweite Abschnitt im Norden der Innenstadt wird gemäß Beschluss erst mit einem zeitlichen Abstand erfolgen, frühestens ab 2024 insbesondere mit Erfüllung von Ziffer 3.

 

Das Aufstellen der Parkscheinautomaten südlich der Celler Straße/Fallersleber Straße, sowie in der Wilhelmstraße ist bis auf einzelne Standorte abgeschlossen. Die Automaten sind noch deaktiviert. Die Ausweitung im System des Handypark-Anbieters PaybyPhone ist nahezu implementiert. Die technischen Voraussetzungen für die Ausweitung der Gebührenpflicht im ersten Abschnitt sind damit geschaffen. Die Parkraumüberwachung wird weiterhin durch die Verwaltung übernommen.

 

Insbesondere unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2 gewünschten Informationen, ist der Startpunkt für den 01.09.2023 gesetzt, sodass hinreichend Zeit für eine Umstellung der Gewohnheiten der Nutzenden verbleibt und Anwohnende bei Bedarf einen Bewohnerparkausweis erwerben können.

 

  1. Information der Betroffenen

Um die Betroffenen über die Änderung der Parkregelung zu informieren, hat die Verwaltung Informationsblätter erstellt. Die Faltblätter enthalten Angaben zu den Änderungen in der Bewirtschaftung, eine Übersichtskarte des neu bewirtschafteten Gebiets, sowie Informationen zu Alternativen für Bewohner (Bewohnerparkausweise), Langzeitparkmöglichkeiten in Parkhäusern und „Park and Ride“-Angeboten. Sie werden ca. sechs Wochen vor Beginn der Gebührenpflicht ausgegeben. Dazu werden Faltblätter sowohl in Briefkästen als auch an parkenden Fahrzeugen in den betroffenen Gebieten hinterlassen. Auch die Presse wird zeitgleich informiert. Kurz vor Beginn der Gebührenpflicht werden erneut Faltblätter verteilt, sowie Pressemitteilungen herausgegeben. Betroffenen werden so mit angemessenem zeitlichen Vorlauf und in geeigneter Weise über die Änderungen informiert.

 

  1. Differenzierung des Parkscheinangebots und Belange besonderer Nutzergruppen

Unabhängig vom Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) werden bereits im Rahmen der Überprüfung der ParkGO im nächsten Jahr differenzierte Parkscheinangebote für die Parkzone I und II geprüft, so z. B. ein zusätzliches 24-Stunden-Ticket, das insbesondere für Besucher von Bewohnern relevant sein dürfte. Für die Schüler der innerstädtischen Berufsschulen ist eine Lösung außerhalb der ParkGO in Planung. Weitere Informationen dazu werden von der Verwaltung in einer separaten Drucksache zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird im MEP eine Maßnahme zur weitergehenden Überprüfung und Differenzierung von Parkzonen und -gebühren gesetzt.

 

  1. Parkhäuser und Dauerparkplätze

Im Rahmen des Parkraummanagements betrachtet die Verwaltung auch das Angebot an Langzeitparkplätzen in Parkhäusern. Dazu werden derzeit intensive Gespräche mit den Parkhausbetreibern geführt, um eine ganztägige Öffnung der drei städtischen Tiefgaragen zu erreichen, insbesondere um mehr attraktive Langzeitparkplätze anzubieten und den Straßenraum zu entlasten. Ein weiteres Ziel der Gespräche ist, Tiefgaragen für Pendler attraktiver zu machen. Auf Dauerstellplätze in privaten Parkhäusern kann kein direkter Einfluss genommen werden. Die Verwaltung steht dazu dennoch in Kontakt mit den Parkhausbetreibern.

 

  1. Mobiles Bezahlen von Parkscheinen

Das weitere Vorgehen im Bereich mobiles Bezahlen von Parkscheinen wird aktuell überprüft. Verschiedene rechtliche, wirtschaftliche und verkehrsplanerische Optionen und Belange müssen hierbei abgewogen werden. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen zu diesem Thema findet statt. Das bisherige Handypark-System wird zunächst unverändert weitergeführt und auf die ab 01.09.2023 neu zu bewirtschaftenden Bereiche erweitert.

 

Das Handyparken soll auch in Zukunft aktiv gefördert werden. Maßnahmen dazu werden zurzeit im Rahmen des weiteren Vorgehens erarbeitet.

 

  1. Auswertung der neuen Parkregelung

Die Untersuchung der Auswirkungen der Gebührenpflicht auf den Bereich außerhalb der Okerumflut wird vorbereitet. Parkraumerhebungen werden genutzt, um die Auslastung der Parkplätze zu überprüfen. Eine Erhebung des Ist-Zustands fand im März 2023 statt, eine weitere Erhebung zum Abgleich wird nach Etablierung der Parkgebührenausweitung innerhalb der Okerumflut erfolgen. Zusätzlich beobachtet die Verwaltung die Entwicklung der Bewohnerparkausweise in regelmäßigen Abständen, um weitere Anhaltspunkte bezüglich der Veränderung des Parkdrucks zu gewinnen. Ein umfassendes Monitoring der Effekte der Ausweitung der Parkgebührenpflicht wird damit sichergestellt.

 

Weiteres Vorgehen

Die technische Vorbereitung der Ausweitung der Gebührenpflicht im ersten Abschnitt ist abgeschlossen. Die Implementierung der Parkraumbewirtschaftung im ersten Abschnitt soll daher am 01.09.2023 erfolgen. Damit bleibt ausreichend Zeit für die Information der Öffentlichkeit. Den Betroffenen wird außerdem eine angemessene Zeit eingeräumt, sich an die veränderten Umstände zu gewöhnen und Alternativen zu organisieren.

 

Die Bewirtschaftung des zweiten Abschnitts im Norden der Innenstadt soll im Rahmen der Überprüfung der Parkgebührenordnung (und voraussichtlichen Einführung des 24-Stunden-Tickets) Anfang 2024 beginnen. Ein genauer Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zweiten Abschnitts ist abhängig von der Personalsituation für die Parkraumüberwachung, da für die vermehrten Kontrollen weitere Mitarbeitende einzustellen sind. Der Start der Parkraumbewirtschaftung im nördlichen Teil der Innenstadt ist zudem an die Einführung des Prozesses für die Begünstigungen von Berufsschülern gekoppelt (vgl. 23-20621-01). Für die Schüler der innerstädtischen Berufsschulen ist eine Lösung außerhalb der ParkGO in Planung (vgl. oben 3). Weitere Informationen dazu werden von der Verwaltung in einer separaten Drucksache in der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung gestellt

 

Unabhängig davon ist die Anschaffung der Parkscheinautomaten für den zweiten Abschnitt aufgrund der Preisentwicklung der Geräte bereits bis September dieses Jahres notwendig. Die Geräte werden vorerst gelagert und erst mit der Erfüllung der eben genannten Bedingungen aufgestellt. Die Aufstellung der Geräte erfolgt auch dann wieder mit entsprechendem Vorlauf um die Informationen rechtzeitig zu gewährleisten.
 

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Anlagen

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