Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-21626

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 16.02.2021 hat der Rat der Stadt Braunschweig unter dem Stichwort "Ringgleis-Anschluss für Lehndorf" u.a. den folgenden Beschluss gefasst (DS 21-15136-01):

"1. Die Verwaltung wird gebeten, den Anschluss Lehndorfs an das Ringgleis über die Strecke Ringgleis – Ernst-Amme-Straße – Julius-Konegen-Straße – Friedlandweg – Saarbrückener Straße/Sudetenstraße als Zwischenlösung zu realisieren und dazu die genannten Straßen als Fahrradstraßen auszuweisen und ggf. in diesem Zusammenhang notwendige verkehrliche Ertüchtigungen vorzunehmen.

2. Zur Schaffung eines attraktiven Zubringers für den Radverkehr beginnt die Verwaltung parallel mit der Planung einer Ringgleisverbindung durch das zukünftig als Wohngebiet vorgesehene Gelände der Firma Bühler. Die Verwaltung tritt dazu zeitnah in Verhandlungen mit dem Investor über die Schaffung eines entsprechenden Ringgleis-Zubringers ein."

Diesem Beschluss war eine längere und durchaus kontroverse Diskussion vorausgegangen. Der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag sah eine andere Trassenführung für einen Ringgleis-Anschluss nach Lehndorf vor, für den eine Vorkaufssatzung für Flächen, die insbesondere im Besitz der Firma Cederbaum liegen, erlassen werden sollte. Dieser Verwaltungsvorschlag fand damals keine Mehrheit. Damit Lehndorf dennoch einen Ringgleis-Anschluss erhalten kann, wurde auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD diese alternative Streckenführung beschlossen.

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am 13.06.2023 wurde dieses Thema in einer mündlichen Frage aufgegriffen. Ergänzend bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Mit welchem Ergebnis zur möglichen Einrichtung von Fahrradstraßen hat die Verwaltung die im oben genannten Beschluss genannten Straßen geprüft?

2. Wie die Verwaltung in der Mitteilung 23-20957-01 darlegt, ruht das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Ernst-Amme-Straße-Nordwest, NP 45 im Moment. Die im oben genannten Beschluss genannte Trasse über das Gelände der Firma Bühler wird sich in absehbarer Zeit also nicht umsetzen lassen. Gibt es hierzu Alternativen?

3. Würde die Verwaltung es begrüßen, die Planung an der ursprünglichen Trasse inkl. der Aufstellung einer Vorkaufssatzung wieder aufzunehmen, wenn sich herausstellen sollte, dass sich die mit dem Beschluss 21-15136-01 ins Spiel gebrachte alternative Streckenführung nicht umsetzen lässt?

Loading...

Erläuterungen und Hinweise