Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21634
Grunddaten
- Betreff:
-
Wenden West, 1.BA - Antworten zu Fragen bzgl. Wasseranstauung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
30.06.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die mündliche Antwort der Verwaltung auf die von Ratsfrau Mundlos in der APH-Sitzung am 17. Juni 2023 mündlich gestellte Anfrage zum aufgestauten Wasser im Bereich der Erschließungsbaustelle „Wenden West 1.BA“ wird dem Stadtbezirksrat zur Kenntnis gegeben:
- Was ist die Ursache für diese „Wasseransammlungen“ seit April/Mai, die trotz anhaltender Trockenheit kaum zurückzugehen scheinen?
Aktuell finden Tiefbauarbeiten (Kanalbau) in bis zu 8 Meter Tiefe, also unterhalb des Grundwasserspiegels (je nach Bereich ca. 3 m Tiefe), statt. Um die Arbeiten auszuführen ist somit notwendig das Wasser aus dem Baubereich zu verdrängen. Dies geschieht über eine Wasserhaltung (Pumpen). Das Wasser wird planmäßig u.a. an anderen Bereiche der Baustelle abgeleitet. Durch Störung oder Havarie der Wasserhaltung kann es zu noch höhere Aufstauung kommen (wie zuletzt am Wochenende, als Schlauchverbindungen durch Fremdeinwirkung getrennte wurden). Hieraus ist weder ein Problem für den Baugrund noch für den Bauablauf entstanden.
- Es heißt inzwischen, dass etliche Interessenten bereits abgesprungen seien aufgrund dieser Situation und daraus resultierender erhöhter Baukosten ("nur mit Wanne bauen"). Welche Auswirkungen hat das auf das Gewerbegebiet und auf das Wohngebiet sowie die geplante Infrastruktur wie z.B. Kita, Senioreneinrichtung und Spiel- und Jugendplätze?
Erkenntnisse dazu, dass Interessenten abgesprungen sind, liegen weder der Bauverwaltung noch der GGB vor. Da die vorgefundene Boden- und Grundwasserverhältnisse den Gutachten und Erkenntnisse aus der Planung entsprechen, sind durch die baubedingte Wasserhaltung keine Auswirkungen auf die geplante Infrastruktur zu erwarten. Die einzelnen Vorgaben zur Abdichtung der Gebäude müssen durch die jeweiligen Hochbauplaner gemäß des zu erstellenden Baugrundgutachtens für das jeweilige Baufeld konkretisiert werden. Was die Verkehrsflächen angeht, sind die Regenwasserkanäle die aktuell gebaut werden entsprechend der (nach wie vor belastbaren) Planungsgrundlagen konzipiert.
Empfohlen werden im Plangebiet grundsätzlich Maßnahmen zur Abdichtung der Gebäude. Im Umweltbericht zum B-Plan WE62 steht hierzu: „Die Baugrunduntersuchung ergab, dass der Baugrund überwiegend aus Sand und Kies mit lokalen Einlagerungen von Geschiebelehm und Geschiebemergel besteht. Es liegen insgesamt günstige Baugrundverhältnisse vor. Bei diesen können Flachgründungen eingeplant werden. Trotz der relativ tiefen Lage des Grundwasserspiegels muss bei der Planung von Maßnahmen zur Abdichtung der Gebäude von einer zeitweisen Beanspruchung durch aufstauendes Wasser ausgegangen werden.“ Im Gutachten BGA 2019 wird außerdem festgestellt: „Die vorliegende generelle Beurteilung der Baugrundverhältnisse stellt keinen Ersatz für objektbezogene Erkundungen und Beurteilungen dar. Diese sind bei den hier vorliegenden Verhältnissen zwingend notwendig.“
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das Problem zu lösen und erhebliche Verzögerungen bei der weiteren Umsetzung - womöglich auch bei der Sperrung der Veltenhöfer Straße - zu vermeiden?
Aus der Wasserhaltung ergeben sich aktuell keine Verzögerungen. Ein Problem im eigentlichen Sinne liegt nicht vor. Die Flächen die Wasserstau vorweisen werden gemäß regulärem Bauablauf in ca. 6-8 Wochen wieder trocken sein.
