Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21606-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 21. März 2023 hat der Rat auf Vorschlag der Verwaltung den Grundsatzbeschluss gefasst, die Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule und eines Konzerthauses zu starten, mit dem Ziel ein „Zentrum der Musik für Alle“ zu errichten, das zudem die Qualität eines „Dritten Ortes“ haben soll (Drucksachen-Nr.: 23-20743-05). Dies umfasst integral auch die Auslobung eines Architektenwettbewerbs für das geplante "Zentrum für Musik", das u.a. auch eine neue Heimat für die Städtische Musikschule sein soll und das Ziel eines Ein-Standort-Konzepts umsetzt.

Unabhängig von dem Beschluss, hat die Verwaltung Brandschutzgutachten für die Standorte Augusttorwall und Magnitorwall in Auftrag gegeben, die die Grundlage für eine Prüfung der Betriebsfähigkeit der derzeitigen Musikschulstandorte bilden.

Neben der höchstmöglichen Sicherheit für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte ist aber ebenso das Ziel der Verwaltung so wirtschaftlich wie möglich vorzugehen. Daher sollen in den Bestandsgebäuden Magnitorwall und Augusttorwall nur notwendige Kosten für eventuelle Nachrüstungen ausgelöst werden. Zudem sollen etwaige zusätzliche Mietkosten in nichtstädtischen Gebäuden oder Umzugskosten vermieden werden.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Eine Interimsunterbringung der Städtischen Musikschule in anderen Immobilien ist, vorbehaltlich der noch laufenden Klärungen der Duldung der brandschutztechnischen Thematiken der Standorte Magnitorwall/Augusttorwall, nicht vorgesehen. Es wird angestrebt, die bestehenden Standorte bis zur Einrichtung der Ein-Standort-Musikschule weiter zu betreiben.

Hiermit wird das Ziel verfolgt, unnötige Kosten zu vermeiden und eine Fokussierung der städtischen Finanzmittel auf die vom Rat beschlossene Neuerrichtung eines „Zentrums der Musik für Alle“ vorzunehmen. Die Anmietung von Immobilien Dritter in der erforderlichen Größenordnung würde Mietkosten in Millionenhöhe erzeugen, die vom städtischen Haushalt zusätzlich getragen werden müssten, da hierfür keine adäquate Einnahmesituation aus Musikschulgebühren generiert werden könnte, ohne eine unverantwortbare soziale Schieflage zu erzeugen. Zudem würde hochgerechnet bereits ein einmaliger Umzug mindestens Kosten i. H. v. 50.000 € erzeugen. In der Tendenz ist hier sogar mit noch höheren Kosten zu rechnen.

 

Zu 2:

Die Verwaltung hat Maßnahmen erarbeitet, die den IST-Zustand baurechtlich bis derzeit einschließlich 2023 dulden. Zur Festlegung von ggf. erforderlichen, darüber hinaus gehenden Maßnahmen für eine Nutzung bis 2031, bedarf es einer schutzzielorientierten, brandschutztechnischen Bewertung. Die hierfür erforderlichen Leistungen sind beauftragt. Auf Basis v. g. Bewertung ist geplant, zu entscheiden, unter welchen Auflagen eine weitere Duldung in Betracht kommt. Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung aktuell nicht davon aus, dass Ersatzräumlichkeiten in alternativen Immobilien benötigt werden.

 

Zu 3:

Aufgrund der seit längerem laufenden konkreten Projektentwicklungen in Richtung eines Ein-Standort-Konzeptes für die Musikschule finden an den Liegenschaften der Musikschule derzeit nur die erforderlichen Bauunterhalts- und brandschutztechnischen Maßnahmen zum Betriebserhalt statt. Ziel ist es, in den Liegenschaften der Städtischen Musikschule bis zum Umzug einen rechtssicheren Betrieb zu gewährleisten. Konkrete Sanierungsmaßnahmen sind nicht geplant.
 

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