Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21608-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) in seiner bereits beschlossenen und ab 1. Januar 2024 geltenden Fassung verpflichtet die Stadt Braunschweig zur Erstellung eines Wärmeplans bis zum 31.12. 2026.

 

Auf Bundesebene befindet sich der Entwurf einer bundeseinheitlichen Regelung für die kommunale Wärmeplanung in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Am 13.06.2023 hat sich die Regierungskoalition im Rahmen der „Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes“ darauf verständigt, dass eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung bis spätestens 2028 angestrebt wird.

 

Ein aktualisierter Referentenentwurf des „Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz) liegt der Verwaltung bis zur Erstellung dieser Mitteilung nicht vor. Bislang legt der Entwurf für Kommunen je nach Einwohner*innenzahl differenzierte Fristen fest (vgl. Referentenentwurf zum Wärme­planungsgesetz vom 01.06.2023).

 

Vor diesem Hintergrund können verbindliche Aussagen zu einer konkreten Zeitplanung erst getroffen werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

 

Ziel der Verwaltung ist es, einen konkretisierenden Wärmeplan entsprechend der im Rahmen der Gesetzgebung zukünftig beschlossenen Fristen fertigzustellen.

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