Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21609-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Rat vom 14. Juni 2023 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Situation in Braunschweig:

 

In Braunschweig gibt es mit der Schulkindbetreuung in und an Schule sowie der Kooperativen Ganztagsgrundschule zwei Ganztagsbetreuungsformen für Grundschulkinder. Die Betreuung erfolgt bedarfsgerecht bis 15:00 Uhr, 16:00 Uhr oder 17:00 Uhr.

 

Horte wurden in Braunschweig mit Einführung des Braunschweiger Modells der kooperativen Ganztagsgrundschulen (KoGS) ab 2007 nach und nach geschlossen und die Betreuung der Schulkinder größtenteils in die Räumlichkeiten der Schulen verlagert. 20 der 39 Grundschulen in städtischer Trägerschaft sind bereits Kooperative Ganztagsgrundschulen nach dem Braunschweiger Modell, die restlichen 19 Grundschulen werden über zumeist freie, aber auch städtische Träger, mit Schulkindbetreuung in und an Schulen versorgt. Häufig werden schulische Räumlichkeiten genutzt, alleinig oder auch in Doppelnutzung.

 

2023 schloss mit dem Hort St. Kjeld die letzte verbliebene Horteinrichtung. Die Betreuungsgruppe wurde in die Schulkindbetreuung des BDKJ an der Grundschule St. Josef überführt.

 

Die Teilnahme an der Schulkindbetreuung in und an Schule sowie am Nachmittagsangebot in der Kooperativen Ganztagsgrundschule ist freiwillig und bedarf der verbindlichen Anmeldung durch die Eltern. In der Schulkindbetreuung sind alle Betreuungsplätze für fünf Tage und die Ferien verbindlich. Die Schließzeit beträgt maximal vier Wochen pro Schuljahr.

 

In der KoGS gibt es Betreuungsangebote durch die Schule für alle Kinder an bis zu drei Tagen pro Woche außerhalb der Ferien bis 15:00 Uhr. Darüber hinaus besteht für mindestens 60% der Kinder eine verbindliche Betreuung an fünf Tagen und in den Ferien.  Die Schließzeit beträgt vier Wochen pro Schuljahr.

 

Ziel ist die flächendeckende Einführung der Kooperativen Ganztagsgrundschule nach dem Braunschweiger Modell und damit verbunden die Erfüllung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung ab 2026. Bis dieses Ziel erreicht ist fördert die Stadt Braunschweig auch weiterhin den Ausbau der Schulkindbetreuung in und an Schule an den Schulstandorten, welche noch nicht im Ganztag sind.

 

Bis zu 200 Betreuungsplätze pro Jahr können laut Ratsbeschluss 22-18486 stadtweit jährlich neu eingerichtet werden. Die stadtweite Betreuungsquote liegt aktuell bei rund 65%.

 

 

Diesen Sachverhalt vorangestellt, antwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Zu 1.:

Der Ratsbeschluss 17-03813 vom 27.01.2017 sieht vor, dass mindestens zwei Grundschulen pro Jahr in den Ganztag nach dem Braunschweiger Modell (KoGS – Kooperative Ganztagsgrundschule nach dem Braunschweiger Modell) überführt werden. Die Umwandlung der Freien Schulen in KoGSn ist nicht vorgesehen. Die Freien Schulen befinden sich nicht in städtischer Trägerschaft. Das Land Niedersachsen gewährt Freien Schulen lediglich eine Finanzhilfe für die reguläre Beschulung pro Schulkind unabhängig von der Betreuung. Eine darüberhinausgehende Finanzierung, z.B. von Ganztagsangeboten an Freien Schulen ist landesseitig nicht vorgesehen. Für Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft finanziert das Land Niedersachsen einen Zusatzbedarf an Lehrerstunden ab Eintritt in den Ganztagsbetrieb. Für Freie Schulen gibt es diese Finanzierung nicht. Eine teilweise Refinanzierung des Braunschweiger Modells über kapitalisierte Lehrerstunden, wie es an Grundschulen in städtischer Trägerschaft üblich ist, kann somit nicht stattfinden.

Um eine Verlässlichkeit für Familien zu gewährleisten fördert die Stadt Braunschweig bereits langjährig auch in den Freien Schulen Ganztagsbetreuungsangebote nach der Förderrichtlinie Schulkindbetreuung in und an Schule, deren Ausbau weiterhin – auch über 2026 hinaus - bedarfsgerecht vorangetrieben wird.

 

Zu 2.:

In Braunschweig ist es Ziel, alle Grundschulen in städtischer Trägerschaft in das Braunschweiger Modell der Kooperativen Ganztagsgrundschule zu überführen. Auf dem Weg dorthin greift das vom Rat verabschiedete Handlungskonzept „Den Übergang gestalten“ (Beschluss 22-18486 vom 05.07.2022). Hier ist der Übergang zum Rechtsanspruch klar skizziert und ein Handlungsrahmen vorgegeben, der auch den weiteren Ausbau der Schulkindbetreuung in und an Schule für die Freien Schulen sowie die Schulen in städtischer Trägerschaft, die noch nicht KoGS sind, ermöglicht. Da eine Umwandlung der Freien Schulen in KoGSn aus den vorgenannten Gründen (s. Antwort zu Frage 1) nicht möglich ist, werden diese weiterhin als Schulkindbetreuungseinrichtung gefördert.

 

Zu 3.:

Die Stadt Braunschweig fördert sowohl die Ganztagsgrundschulen in städtischer Trägerschaft als auch die Schulkindbetreuung in und an Schule über Förderpauschalen. Die Finanzierung für Freie Schulen wird weiterhin – auch über 2026 hinaus - über die Förderpauschalen für Schulkindbetreuung in und an Schule erfolgen.
 

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