Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21626-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen vom 21.06.2023 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Mit Verweis auf die Drucksache „Ringgleis-Anschluss für Lehndorf wurde nach dem Ergebnis der Prüfung gefragt, ob die Straßen Ernst-Amme-Straße, Julius-Konegen-Straße, Friedlandweg und Saarbrückener Straße/Sudetenstraße perspektivisch als Fahrradstraßen ausgewiesen werden können.

 

Mit dem Ziele- und Maßnahmenkatalog "Radverkehr in Braunschweig" wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung des Radverkehrs beschlossen. Gemäß der Maßnahme 6.1 wurde im Dezember 2022 durch den AMTA ein Qualitätsstandard für die Fahrradstraßen in Braunschweig beschlossen. Aktuell wird das Bestandsnetz der Fahrradstraßen auf Übereinstimmung mit diesen Vorgaben analysiert.

Im Anschluss soll nach einer noch zu definierenden Priorisierung eine Anpassung an den Qualitätsstandard erfolgen.

 

Die erbetene Prüfung, ob die genannten Straßen als Fahrradstraßen ausgewiesen werden können, ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Konkret kann zumindest für die Saarbrückener Straße heute schon festgestellt werden, dass aufgrund des begrenzten Straßenraums, der Verkehrsstärke und des Schwerlastverkehrsanteils, eine Ausweisung als Fahrradstraße ohne große Umbauten und einer drastischen Einschränkung des KFZ-Verkehrs, unwahrscheinlich ist. Die im Qualitätsstandard hinterlegte Maßgabe zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Fahrradstraßen und die damit verbundene Verkehrsverlagerung stellen in diesem Kontext Hürden einer potenziellen Realisierung dar.

 

Zu 2.:

Eine sinnvolle Ergänzung des Radverkehrsnetzes rde in diesem Bereich über die Flächen des Ringgleisanschlusses Lehndorf zwischen Saarbrückener Straße/Trierstraße und Ringgleis ermöglicht. Die Flächenverfügbarkeit ist derzeit jedoch nicht gegeben.

 

Alternativen, um einen attraktiven Ringgleis-Anschluss r Lehndorf zu schaffen, sieht die Verwaltung ohne diese Flächen derzeit nicht.

 

Zu 3.:

Ja.

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