Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21604-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Anfrage der BIBS nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1) Im nachgefragten Bereich gibt es den Bahnübergang zwischen Sielkamp und Maulbeerweg. Dieser befindet sich auf einem geteilten Fuß- und Radweg am westlichen Ende des StadtteilsSchwarzer Berg“, in Höhe des Spielplatzes Sielkamp. Bei dem Gleis handelt es sich um die Strecke Braunschweig - Harvesse. Im Bereich des Bahnübergangs wird die Strecke als öffentliche Eisenbahninfrastruktur von der DB Netz AG betrieben. Die Strecke ist seit 1923 in Betrieb.

 

Am Ende der Straße "An der Hafenbahn" gibt es eine Querungshilfe für einen Landwirt, damit dieser seine Flächen im Dreieck zwischen Hafenbahn, Streckengleis nach Harvesse und Kleingärten erreichen kann. Die Querungshilfe kreuzt das Anschlussgleis der Hafenbetriebsgesellschaft mbH. Die Strecke ist seit den 1930er Jahren in Betrieb. Dabei handelt es sich um keinen offiziellen Bahnübergang. Die Nutzung durch Dritte ist nicht gewollt.

 

Zu 2) Seitens der Stadt Braunschweig und der DB Netz AG sind an dem oben beschriebenen Bahnübergang zwischen Sielkamp und Maulbeerweg keine Vereinbarungen bekannt und rechtlich auch nicht erforderlich. Das Pfeifen an einem Bahnübergang ist eine zugelassene und vorgeschriebene Sicherungsart und wird bei den gegebenen Randbedingungen zur Sicherung des Bahnübergangs auch zwingend gefordert. Die der Sicherheit am Bahnübergang dienenden Pfeifsignale rechtfertigen nach den einschlägigen Richtlinien keine Schallschutzmaßnahmen.

 

Zu 3) Auf der genannten Bahnstrecke gibt es grundsätzliche keine vorgesehene Betriebsruhe. Die tatsächliche Auslastung der Bahnstrecke richtet sich üblicherweise nach der Nachfrage der Verkehrsunternehmen, für die die DB Netz AG einen diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur gewährleisten muss. Die Zuganzahl auf der Strecke lässt sich aufgrund anderer kapazitätsbeschränkender Gegebenheiten als gering einstufen.

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