Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21507

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und der Realisierung zur Verbesserung der Querungen an den Stadtbahnhaltestellen Hansestraße Ost, stadteinwärts und stadtauswärts, sowie Nordhoffstraße stadteinwärts wird zugestimmt“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusszuständigkeit

Die Beschlusszuständigkeit obliegt dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, da es sich bei der Hansestraße und Gifhorner Straße um Hauptverkehrsstraßen handelt, deren verkehrliche Wirkung über die Grenzen des Stadtbezirkes hinausgeht (§ 6 Ziffer 2 lit. h Hauptsatzung).

 

Anlass

Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) beabsichtigt in 2023, wie in DS 22-18673 vorgestellt und beschlossen, Bahnsteige anzuheben und neu auszustatten. In Anlage 1 sind die Standorte der Bahnsteige markiert. Die Planungen wurden mit der Stadtverwaltung abgestimmt.

 

Planung

An der Stadtbahnhaltestelle Hansestraße Ost (Anlage 2 und 3) wird der Bahnsteig in beiden Fahrtrichtungen angehoben. Die angrenzenden Gleisquerungen auf der Nord- und Südseite der Hansestraße werden als geteilte Querungen mit taktilen Elementen für Sehbehinderte ausgestattet. Die Lichtsignalanlagen werden in sämtlichen Querungsbereichen angepasst.

 

Auf der Südseite kann die Gehwegbreite verbleiben. Für die Fahrradständer wird eine befestigte Fläche angrenzend an den Gehweg hergestellt. Auf der Nordseite ist der Gehwegbereich zum Queren verbreitert worden und auf dem Radweg ist aus Sicherheitsgründen beidseitig ein Haltebalken vorgesehen. Weiterhin ist beidseitig ein separates Lichtsignal für Radfahrende eingeplant, da der Radweg in beide Richtungen befahren wird.

 

rdlich der Stadtbahnhaltestelle Nordhoffstraße (Anlage 4) befindet sich eine Gleisquerung, die planerisch an die Anhebung des Bahnsteiges angepasst wird. Die Planung sieht eine gesicherte geteilte Querung vor, die mit taktilen Elementen für Sehbehinderte ausgestattet wird. Beidseitig werden die Lichtsignalmaste integriert.

 

Die Umsetzung erfolgt federführend durch die BSVG unter Beteiligung der Stadtverwaltung im Rahmen der Bauausführung.

 

Finanzierung

hrend die BSVG die komplette Erneuerung der Bahnsteige finanziert, ist für die ergänzenden Baumaßnahmen die Stadt zuständig. Die Kosten hierfür betragen 65.000 € und stehen im Projekt 5S.660017 Stadtbahnbau Folgemaßnahmen in 2023 zur Verfügung.

 

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