Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21170
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschützter Radfahrstreifen in der Ackerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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22.08.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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06.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Ackerstraße um eine Straße, die eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion besitzt, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.
Anlass
In der Ackerstraße zwischen dem Bildungszentrum BFD (ehemals Zivildienstschule) und der Salzdahlumer Str. häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden aufgrund der Beschaffenheit des Radweges (Baumwurzeln). Ein gemeldeter Sturz auf dem Radweg mit einem Krankenhausaufenthalt im September 2022 (aufgrund der Wurzelschäden) war der Anlass, für Teile des Radweges Schilder mit Hinweisen zur schlechten Beschaffenheit der Oberfläche zu stellen.
Bestand
Im betrachteten Abschnitt verfügt die Ackerstraße über drei Fahrstreifen: von der Salzdahlumer Str. aus ist ein Fahrstreifen angeordnet und in Richtung der Salzdahlumer Str. zwei. Auf beiden Seiten der Straße befinden sich nicht benutzungspflichtige Radwege mit einer Breite von ca. 1,60 m bis 1,90 m.
Im betrachteten Abschnitt der Ackerstraße liegen Verkehrsmengen von ca. 6.000 – 6.800 Kfz/24h vor.
Eine Verkehrserhebung am 22.09.2022 ergab im Betrachtungszeitraum von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr eine Radverkehrsmenge von 757 Radfahrenden im Gesamtquerschnitt (beide Fahrtrichtungen). Auf der nördlichen Seite der Ackerstraße waren in Richtung der Salzdahlumer Straße in diesem Zeitraum 333 Radfahrende im Seitenraum auf dem Radweg und 19 auf der Fahrbahn (in Summe 352) unterwegs.
Der überwiegende Anteil der Radfahrenden wählt (aus Gründen des subjektiven Sicherheitsempfindens, ggf. auch aus Gewohnheit) den beschädigten Radweg im Vergleich zur ebenfalls zulässigen Fahrt im Mischverkehr.
Planung
Durch eine Sanierung des Radweges wären die Wurzeln und damit die Bäume gefährdet. Insbesondere im Vorgriff auf die ohnehin anstehenden grundlegenden mittel- bis langfristigen Umplanungen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Bahnstadt sind kurzfristige umfangreiche Investitionen in diesem Bereich nicht angemessen.
Um die Situation für den Radverkehr zu verbessern, ist in der Ackerstraße geplant, von den zwei Fahrstreifen auf der Nordseite der Straße einen Fahrstreifen zwischen dem Bildungszentrum BFD und der Kreuzung zur Salzdahlumer Str. als baulich geschützten Radfahrstreifen auszubilden. Im Aufstellbereich vor der Ampel zur Salzdahlumer Str. verbleiben in der Ackerstraße ein Linksabbiege- und ein Rechtsabbiegefahrstreifen für Kfz.
Diese „Sofortmaßnahme“ erfordert aufgrund der als Trennung geplanten Einzelmodule (Protektionselemente) zum Aufschrauben oder Aufkleben keinen großen baulichen Aufwand und tangiert die bestehenden Bäume nicht.
Eine Verkehrszählung ergab, dass die Änderung eines Fahrstreifens zu einem Radfahrstreifen in diesem Bereich hinsichtlich aller Verkehrsarten vertretbar ist. Die Rückstaulängen auf der Ackerstraße am Knoten zur Salzdahlumer Str. wurden ebenfalls erfasst und zeigen, dass die angestrebte Maßnahme der Straßenraumumgestaltung mit Fahrstreifenreduzierung unproblematisch ist.
Um diese Maßnahme realisieren zu können, wurde mit der BSVG eine Verlegung der Bushaltestelle „Bildungszentrum BFD“ auf der Nordseite der Straße um ca. 120 m abgestimmt. An dieser Haltestelle sind geringe Ein- und Ausstiegszahlen zu verzeichnen, sodass diese Haltestelle in der definierten Prioritätenliste zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen in den kommenden Jahren diesbezüglich nicht angegangen werden soll. Die Ein- und Ausstiegsfläche wird im Zuge der Verlegung der Haltestelle demnach (provisorisch) befestigt, jedoch nicht barrierefrei ausgebaut.
Dieses Pilotprojekt in der Ackerstraße ermöglicht Erfahrungen in der Praxis zu sammeln, um für eine zukünftige Planung und Umsetzung der Maßnahme Nr. 4.1 (Geschützte Radfahrstreifen) Ziel Nr. 2 (Attraktives Radverkehrsnetz schaffen) aus dem Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ (Nr. 20-13342-02) gute Grundlagen zu schaffen.
Finanzierung
Die Maßnahme wird aus dem PSP-Elementen „Radverkehrsmaßnahmen“ (4S.660012) finanziert.
Ausblick
Eine Umsetzung dieser Maßnahme ist bis zum zweiten Quartal 2024 anvisiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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316,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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227,6 kB
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