Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21351

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Kostenerhöhung, die sich gegenüber der Kostenberechnung vom 28.01.2021

(Vorlage 21-15257) ergibt, wird mit 762.300 € festgestellt.

 

Die neuen Gesamtkosten betragen somit 5.566.000 €.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der Baumaßnahme GS Rautheim  Neubau GTB, Erweiterung zur Dreizügigkeit und Sanierung werden sich Mehrkosten in Höhe von

 

762.300

ergeben.

 

Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 09.03.2021 der Baumaßnahme zugestimmt

(DS 21-15257) und die Gesamtkosten mit

 

4.803.700

festgestellt.

 

Die sich durch die Kostenerhöhung ergebenden Gesamtkosten betragen

 

5.566.000 .

 

 

Die Kostenerhöhung wird wie folgt begründet:

 

 

Im Zuge der Bauabwicklung haben sich Mehrkosten ergeben, die im Wesentlichen auf nachstehende Ursachen zurückzuführen sind:

 

Aufgrund der seit Pandemiebeginn schwierigen Weltwirtschaftslage, geprägt von gestörten Lieferketten durch Materialengpässe und stark einschränkend eingreifenden Corona-Maßnahmen, kommt es zu Kostensteigerungen insbesondere im Baubereich. Diese angespannte Kosten-Situation hat sich seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 und den damit einhergehenden immensen Energie-Kostensteigerungen weiter verschärft.

Die Folgen sind höhere Submissionsergebnisse bei Ausschreibungen aufgrund von Materialknappheit und gestiegenen Rohstoffpreisen.

Preistreibend sind ebenfalls die gestiegenen Energiepreise, die Baumaterialien deutlich verteuert haben.

 

Gegenüber der Kostenberechnung zur Objekt- und Kostenfeststellung beträgt die Kostensteigerung rd. 16 %.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Mehrkosten bei dem Projekt „GS Rautheim / Einr. GTB und Sanierung (4E.210237)“ hatten sich bereits im Sommer 2022 abgezeichnet. Daher wurden zum Haushalt 2023 ff. zusätzliche Haushaltsmittel i. H. v. 500.000 €r das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt.

 

Die nunmehr fehlenden Haushaltsmittel i. H. v. 262.300 € werden in diesem Jahr benötigt. Der noch zu finanzierende Restbetrag muss daher überplanmäßig bereitgestellt werden. Hierzu wird die Verwaltung dem Rat zu einer seiner nächsten Sitzungen einen entsprechenden Antrag zur Entscheidung vorlegen.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung ist darin begründet, dieses schon weit fortgeschrittene Projekt ordnungsgemäß abschließen zu können. Zwar ist die Ganztagsbetreuung bereits zum Schuljahr 2023 / 2024 angelaufen; aktuell kann der umfänglichen Betreuung aber nicht für alle Schülerinnen und Schüler nachgekommen werden. Durch das angrenzende Neubaugebiet Heinrich-der-Löwe ist darüber hinaus mit einem weiteren Anstieg von Schülerinnen und Schülern zu rechnen. Der Abschluss der noch ausstehenden Restarbeiten ist daher dieses Jahr erforderlich.

 

Die Aufgliederung und Begründung der zu erwartenden Mehrkosten wird aus den beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich.

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Anlagen

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