Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21561

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Kostenerhöhung, die sich gegenüber der Kostenberechnung vom 16.02.2021 ergibt, wird mit 1.015.400 € festgestellt.

 

Die neuen Gesamtkosten betragen somit 4.220.000 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

2. Beschreibung der Maßnahme

 

Bei der Baumaßnahme Grundschule Stöckheim Abt. Leiferde Errichtung GTB und Sanierung

werden sich Mehrkosten in Höhe von

 

+1.015.400 €

ergeben.

 

Der Ausschuss für Planung und Hochbau hatte in seiner Sitzung am 27.04.2021 der Baumaßnahme zugestimmt (DS 21-15744) und die Gesamtkosten mit

 

3.204.600 €

festgestellt.

 

Die sich durch die Kostenerhöhung ergebenden Gesamtkosten betragen

 

4.220.000 €.

 

Die Kostenerhöhung wird wie folgt begründet:

 

-Grundleitungssanierung Gas, SW und RW / Rohbauarbeiten

-Wiederholte Ausschreibungen und daraus resultierend spätere Beauftragungen, u. a. durch Bindefristabläufe und Absagen der Auftragnehmer

 

-Die Umsetzung des Schuki-Containers war ursprünglich nicht vorgesehen

 

-Derzeit verlängerte Lieferzeiten und deutliche Preissteigerungen

(konjunkturelle Steigerung durch Corona-Pandemie, Ukraine Krieg).

 

Berücksichtigt sind Prognosen für erwartete Mehrkosten in einzelnen Gewerken.

Bei den Vergaben seit 2022/23 werden wiederholt die Schätzkosten in den Submissionsergebnissen überschritten. Steigerung nach statistischem Bundesamt:

 

Indizierung Ausschreibung 2021 (Quartal I, 2021 zu Quartal I, 2022)  3,1% zu 15,3%              = 12,2%

 

Indizierung Ausschreibung 2022 (Quartal I, 2022 zu Quartal I, 2023) 15,3% zu 15,4%              =0,1%

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Mehrkosten bei dem Projekt GS Stöckh., Abt. Leiferde/Einr. GTB/San. (4E.210243) hatten sich bereits im Sommer 2022 abgezeichnet. Daher wurden zum Haushalt 2023 ff. zusätzliche Haushaltsmittel i. H. v. 960.000 €r die Haushaltsjahre 2023 (500.000 €) und 2024 (460.000 €) berücksichtigt.

 

Die nunmehr fehlenden Haushaltsmittel i. H. v. 55.400 € werden in diesem Jahr benötigt. Der noch zu finanzierende Restbetrag muss daher überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung ist darin begründet, Störungen im Bauablauf und damit Mehrkosten zu vermeiden als auch die bereits zeitlich eingeplante Inbetriebnahme des Ganztagsbetriebes (Schulkindbetreuung) zu gewährleisten.

 

Die Aufgliederung und Begründung der zu erwartenden Mehrkosten wird aus den beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich.

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Anlagen

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