Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-20245-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 322 vom 24.01.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, die Parksituation für Fahrzeuge Am Grefenhoop im Bereich der Kreuzung Thunstraße / Am Grefenhoop / Zu den Sundern im Hinblick auf Behinderungen und Übersichtlichkeit bei Abbiegevorgängen zu überprüfen und ggf. Beschilderungen/ Markierungen vorzunehmen. Außerdem wird darum gebeten, die Fußwegmarkierung deutlich zu erneuern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat die Gegebenheiten hinsichtlich Beschilderungen und Markierungen vor Ort überprüft. Für die Nordseite der Straße Am Grefenhoop hatte die Verwaltung das Verkehrszeichen absolutes Haltverbot (VZ 283) auf einer Länge von 10 m angeordnet, um die Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich Zu den Sundern sowie der Thunstraße zu verbessern. Auf der Südseite der Straße Am Grefenhoop" besteht zum Parken ein unbefestigter Seitenstreifen, der auch dafür genutzt wird. Eine Beparkung der Fahrbahn findet auf dieser Seite dadurch nicht statt. Grundsätzlich regelt die Straßenverkehrsordnung § 12 Abs. 3 das Parken vor und hinter Kreuzungen eindeutig. Die Verwaltung sieht aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und der beim Ortstermin beobachteten Situation keine Notwendigkeit, die Kreuzung mithilfe von Beschilderungen bzw. Markierung übersichtlicher zu gestalten. 

 

Die Markierung des Fußweges auf der Nordseite der Straße Am Grefenhoop" wird im Laufe der zweiten Jahreshälfte erneuert.
 

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