Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-20409-01
Grunddaten
- Betreff:
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Prüfung von Wegführung und Beschilderung für Radfahrende auf der Herzogin-Elisabeth-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.07.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 120 vom 25.01.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Beschilderung und Verkehrsführung für Radfahrende auf der östlichen Seite der Herzogin-Elisabeth-Straße im Bereich von der Einmündung Husarenstraße bis zur Einmündung Jasperallee in Zukunft für alle Parteien sicher gestaltet werden kann.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wird zur besseren Erkennbarkeit der Verkehrsführung für Radfahrende die Beschilderung des Gehwegs an der Herzogin-Elisabeth-Straße anpassen. Das Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ mit den Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei” und VZ 1000-31 „Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile“ steht bereits an der Kreuzung Herzogin-Elisabeth-Straße/Ebertallee. Diese Beschilderung wird nach Norden hin weitergeführt. Daher wird diese auf der Höhe der Matthäuskirche, für Radfahrende und Zufußgehende, die aus dem Prinzenpark kommen, aufgestellt. Das VZ 239 auf Höhe der Containerstation, wird auf die Höhe der Einmündung Jasperallee, an der die Tempo-30-Zone der Herzogin-Elisabeth-Straße beginnt, versetzt. An gleicher Stelle wird in der Gegenrichtung das VZ 239 mit den Zusatzzeichen 1022-10 und 1000-31 aufgestellt.
Die bestehende Gehwegbreite ist an der engsten Stelle mit 3,50 m ausreichend breit genug für einen Mischverkehr von Zufußgehenden und Radfahrenden. Die Verwaltung verweist darauf, dass Radfahrende auf einem Gehweg mit dem Zusatzzeichen 1022-10 auf die Fußgänger Rücksicht nehmen müssen. Zufußgehende dürfen durch Radfahrende weder gefährdet, noch behindert werden (Anlage 2 Nummer 18 StVO).
Die Schilderkombination erlaubt die Nutzung des Gehweges durch Radfahrende. Diese dürfen ebenfalls die Fahrbahn nutzen.
