Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-20615-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 310 vom 21.02.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Bezirksrat möge beschließen:

  1. Zur Ordnung des ruhenden Verkehres in der Calvördestraße werden auf der linken Seite von der Schölkestraße kommend, Parkplätze parallel zur Fahrbahn über die gesamte Länge ausgewiesen. Zufahrten zu Grundstücken, die Einmündung in die Stichstraße sowie die Ecken werden durch Kennzeichnungen freigehalten.

 

  1. Hiermit bitten wir die Verwaltung eine Neuordnung der Verkehre an der Ampelanlage Hildesheimer Straße /am Rudolfplatz wie folgt umzusetzen:

 

  • die rechte Fahrbahn wird eine reine Rechtsabbiegerspur
  • die mittlere Fahrbahn ermöglicht das Rechtsabbiegen, Geradeausfahren wie auch das Linksabbiegen
  • die linke Fahrspur ermöglicht wie bisher nur das Linksabbiegen.

 

Dafür sind die nötigen Fahrbahnmarkierungen aufzubringen sowie die nötige erklärende Beschilderung anzubringen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.) Am östlichen Fahrbahnrand der Calvördestraße werden sogenannte Anfangs- und Endmarkierungen aufgebracht. Diese werden so markiert, dass die Sichtverhältnisse beim Ausfahren aus Einfahrten nicht durch parkende Autos beeinträchtigt werden.

 

Zu 2.) Die Situation am Knotenpunkt Rudolfplatz und am Knotenpunkt Sackring/ Görgestraße wurde vor Ort zur Spitzenstunde begutachtet. Hierbei war festzustellen, dass sich der Verkehr, welcher von der Hildesheimer Straße kommt und rechts abbiegen oder geradeaus fahren möchte, während der Rotphase bis zur wegweisenden Beschilderung auf der Hildesheimer Straße aufstaut, jedoch innerhalb einer Grünphase fast vollständig abfließt. Die beiden linksabbiegenden Fahrspuren in Richtung Neustadtring sind so ausgelastet, dass sie während einer Rotphase vollständig von wartenden Fahrzeugen beansprucht werden.

 

 Im Falle einer Umstrukturierung der Fahrbeziehungen ist mit einem größeren Rückstau auf der Hildesheimer Straße zu rechnen. Der zu erwartende Rückstau auf der mittleren Fahrspur würde ein Einfahren auf die linke Fahrspur (reine Linksabbiegespur) blockieren und somit die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes massiv verringern. Zudem besteht die Gefahr, dass der Rückstau die Querungsmöglichkeit des Ringgleises über die Hildesheimer Straße blockiert.

 

Weiterhin wäre eine sehr aufwendige Neuberechnung und Anpassung der Schaltplanung der komplexen Lichtsignalanlage, die auch Feuerwehrphasen und ÖPNV-Bevorrechtigung enthält, erforderlich, da die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA; Kapitel 2.3.1.1) vorschreiben, dass beim mehrspurigen Abbiegen parallel geführte Verkehrsströme (Fußgänger und Radfahrer) nicht als bedingt verträglich behandelt werden dürfen. In dieser Verkehrsbeziehung ist zwar ein kleiner Schaltversatz der bedingt verträglichen Verkehrsströme in den Signalprogrammen enthalten, jedoch keine Verriegelung. Hierfür müssen die Zwischenzeiten neu bestimmt werden, welche mit einer massiven Verkürzung der Freigabezeit für die Zufußgehenden und Radfahrenden einhergehen würden. Diese Maßnahme steht im Konflikt mit dem vom Rat beschlossenen Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“.

 

Bezüglich der gewünschten Koordinierung zwischen der Hildesheimer Straße und dem Knotenpunkt Sackring/Görgestraße ist anzumerken, dass bereits eine Koordinierung der Lichtsignalanlage über den Ring, sprich Neustadtring/Sackring, vorliegt. Diese Koordinierung ist für den übergeordneten Verkehrsstrom auf dem westlichen Ring unabdingbar, weshalb die geforderte Koordinierung nicht umgesetzt werden kann.

 

Aus den gesichteten örtlichen Erkenntnissen und den technischen Darlegungen sieht die Verwaltung von einer Neuordnung der Verkehre an der Ampelanlage Hildesheimer Straße/Am Rudolfplatz ab.

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