Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21068-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkverbot Neudammstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
|
zur Kenntnis
|
|
|
●
Geplant
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
31.07.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 19.04.2023 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
"Die Verwaltung wird gebeten, das auf der Neudammstraße vor der Zufahrt zu den Häusern 12-12 G eingerichtete Parkverbot in beide Richtungen links und rechts der Zufahrt zu verlängern."
Entscheidung der Verwaltung:
Die Verwaltung wird dem Vorschlag des Stadtbezirksrates dahingehend folgen, dass das Haltverbot in Fahrtrichtung Westen um eine Fahrzeuglänge ausgeweitet wird.
Begründung:
Auf der Neudammstraße im Abschnitt zwischen Pappelweg und Backhausweg besteht aktuell vor den Hausnummern 12 a - 12 g ein Haltverbot in einer Ausdehnung von ca. 10 m sowie auf der Neudammstraße vor dem Backhausweg 30 bis zur Einmündung Backhausweg (ca. 16 m). Weitere Parkbeschränkungen bestehen aktuell nicht. In gängiger Praxis wird lediglich die Südseite im fraglichen Abschnitt beparkt. Im Verlauf der Neudammstraße von Osten nach Westen fahrend, erfolgt eine Steigung, die ihren Scheitelpunkt ca. auf Höhe des Backhausweges erreicht. Diese Steigung erschwert die Sichtbeziehungen auf den entgegenkommenden Verkehr. Grundsätzlich ist hier der von Westen kommende Verkehr wartepflichtig, da wer an einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen muss. Ein Begegnungsverkehr im fraglichen Abschnitt ist nur dann möglich, wenn sich keine Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand befinden und nur so kann der von Westen kommende Verkehr entgegenkommenden Fahrzeugen Vorrang gewähren.
Aus Sicht der Polizei und Verwaltung ist es erforderlich, das bestehende Haltverbot vor den Hausnummer 12 a – 12 g um eine Fahrzeuglänge nach Westen auszuweiten, damit der erforderliche Vorrang, ggf. auch von zwei Fahrzeugen, eingeräumt werden kann.
Eine weitere Ausdehnung in Richtung Osten kommt derzeit nicht in Betracht.
