Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-20734-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 02.03.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Bezirksrat beschließt ein absolutes Halteverbot für LKW's in der Gerhard-Borchers-Straße.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein absolutes Haltverbot nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr es erfordert.

 

Die Verwaltung wird der Anregung des Stadtbezirksrats dahingehend folgen und für den Wendebereich ein absolutes Haltverbot anordnen, damit dieser auch zum Wendenr größerer Fahrzeuge freigehalten wird und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gegeben ist.

 

r die restlichen baulich durch Parkbuchten vorhandenen Flächen erfolgt keine Einschränkung durch Beschilderung. Hintergrund ist, dass der Bereich rund um die Gerhard-Borchers-Straße laut Bebauungsplan (BI 39 und WA 70) als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Forschungsflughafen und Verkehrstechnik“ festgesetzt ist. Dieses Sondergebiet dient der Entwicklung des Forschungsflughafens Braunschweig-Wolfsburg sowie der Ansiedlung von Anlagen und Betrieben der Bereiche Luft- und Raumfahrt sowie Flughafen- und Verkehrstechnik.

 

Ein solches Gebiet bedingt zwangsläufig auch Lkw-Verkehre, die z. T. auch über Nacht verweilen müssen, um Waren am nächsten Tag abzuholen bzw. anzuliefern. Darüber hinaus würde ein Lkw-Parkverbot für eine Straße zu einer Verlagerung des Parksuchverkehrs auf andere Straßen führen, dies ggf. auch bis in die Wohngebiete hinein.

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