Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21738
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform: Offener Wettbewerb zur Beteiligung von Braunschweiger Künstlerinnen und Künstlern am LICHTPARCOURS
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Entscheidung
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17.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Auswahlprinzip der Künstlerinnen und Künstler:
Der Lichtparcours wird seit dem Jahr 2000 veranstaltet. Derzeit laufen die Vorbereitungen für den 6. Parcours, der im Sommer 2024 stattfinden wird.
Die Künstlerinnen und Künstler werden wie folgt ausgewählt: Es wird ein Auswahlgremium einberufen, das sich aus Persönlichkeiten zusammensetzt, die über eine Expertise in der Gegenwartskunst verfügen. Iin besonderem Maße werden dabei Lichtkunstexpertinnen und -experten angefragt, darunter Dr. Andreas Beitin, Direktor des Kunstmuseums Wolfsburg, Prof. Dr. Ulrike Gehring, Vizepräsidentin der Universität Trier, und Karola Kraus, Direktorin des MUMOK Wien.
Das Auswahlgremium schlägt Künstlerinnen und Künstler vor. Im Rahmen einer Präsenzsitzung werden die Künstlervorschläge zu einem Gesamtranking zusammengestellt. Die ersten 15 Positionen werden anschließend für eine Teilnahme am Lichtparcours eingeladen.
Durch dieses bewährte Auswahlprozedere wird sowohl die künstlerische Qualität als auch die Bandbreite künstlerischer Positionen sichergestellt.
2. Finanzierungsvorbehalt:
Die eingeladenen Künstlerinnen und Künstler erarbeiten zunächst einen Entwurf für eine Lichtkunstarbeit. Dieser Entwurf wird anschließend in einer Modellausstellung der Öffentlichkeit präsentiert. Die Modellausstellung verfolgt insbesondere das Ziel, Partner und Sponsoren für die Finanzierung aller Entwürfe zu finden. Für die überwiegende Anzahl der Kunstwerke ist ein Financier (im Sinne eines Titelsponsors) erforderlich. Einige Projekte werden auch durch Crowdfunding finanziert. Der Lichtparcours folgt seit jeher dem Prinzip, dass nur die Entwürfe realisiert werden, für welche Drittmittel eingeworben werden können. In der Regel können ca. 70 bis 80 Prozent der Entwürfe umgesetzt werden.
Das Projekt Lichtparcours ist mit städtischen Basismitteln ausgestattet. Die Mittelausstattung ist auskömmlich, um die grundsätzlichen Projektkosten für den Lichtparcours zu tragen (Konzeption, Gesamtorganisation, Kommunikation, Overhead-Kosten für die künstlerischen Positionen, Begleitprogramm, Eröffnung etc.).
3. Vorschlag aus der Ideenplattform: Offener Wettbewerb zur Beteiligung von Braunschweiger Künstlerinnen und Künstlern am Lichtparcours:
„Die Braunschweiger Kunstszene sollte grundsätzlich am Lichtparcours beteiligt werden. Dazu sollte das zuständige Kulturinstitut einen offenen Wettbewerb ausloben, für den Künstlerinnen und Künstler eine Objektskizze oder ein Modell einreichen können. Wer diesen Wettbewerb dann für sich gewinnt, sollte zum einen von den Braunschweigerinnen und Braunschweigern, aber auch zu einem kleineren Teil von einer Jury entschieden werden.
Der Wettbewerbsgewinner erhält für die Umsetzung seines Vorhabens entweder die Hälfte dessen, was der teuerste Beitrag zum Lichtparcours kostet, oder das Kulturinstitut setzt eine Pauschale von 30.000,00 Euro fest.“ (Originaltext aus der Ideenplattform)
4. Bewertung der Verwaltung:
- Unter Punkt 1 wurde die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler dargestellt. Die qualitätsbasierte Künstlerauswahl für den Lichtparcours 2024 wurde bereits im Oktober 2022 abschließend vorgenommen. Eine nachträgliche Ausweitung in Hinblick auf die Künstlerauswahl ist nicht vorgesehen. Zudem sei angemerkt, dass in der Vergangenheit auch Positionen aus Braunschweig, wie beispielsweise Thomas Bartels, oder auch regelmäßig Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Bildende Künste (HBK), wie beispielsweise Björn Melhus oder Sven-Julien Kanclerski, beim Parcours vertreten waren.
Im Hinblick auf den Braunschweigbezug der teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler wird seit dem Lichtparcours 2016 bereits im Zuge der Künstlerauswahl darauf geachtet, dass im Auswahlprozess auch Absolventinnen und Absolventen der hiesigen Kunsthochschule Berücksichtigung finden. Für den Lichtparcours 2024 konnten sich gleich zwei AbsolventInnen der HBK durchsetzen. Mit Christine Schulz und Christian Holl werden voraussichtlich zwei künstlerische Arbeiten mit HBK-Bezug den Lichtparcours 2024 bereichern.
Darüber hinaus beteiligt sich - so wie bereits zum Lichtparcours 2016 und 2020 - das Institut für Architekturbezogene Kunst an der TU Braunschweig erneut am Lichtparcours 2024. Zwei Entwürfe sind aus dem studentischen Wettbewerb hervorgegangen, die, soweit die Finanzierung über Drittmittel sichergestellt werden kann, im Zuge des nächstjährigen Lichtparcours realisiert werden sollen.
Das Prinzip, Positionen aus Braunschweig zu berücksichtigen, wird beibehalten; an dem Auswahlprinzip durch das Gremium wird die Verwaltung nichts ändern.
- Unter Punkt 2 wurde das Finanzierungsprinzip für den Lichtparcours dargestellt. Dementsprechend stehen alle künstlerischen Positionen zunächst unter dem Vorbehalt, dass dafür die notwendigen Drittmittel generiert werden. Die Pauschalzuweisung eines Budgets, wie in dem Bürgervorschlag formuliert, ist nicht möglich.
- Die Verwaltung versteht den Lichtparcours nicht nur als Kunstprojekt für den öffentlichen Raum, sondern zugleich auch als Dachmarke, unter welcher im kommenden Sommer eine Vielzahl geeigneter Kulturprojekte veranstaltet werden sollen. Dazu werden die Kulturschaffenden aufgefordert, Projektideen zu entwickeln und im Rahmen des Lichtparcours durchzuführen. In diesem Kontext ist angedacht, einen expliziten Fördertopf auszuloben, der dazu beitragen soll, dass zahlreiche Kulturschaffende mit facettenreichen Projekten den Lichtparcours bereichern. Dadurch wird sichergestellt, dass der Lichtparcours noch breiter in der lokalen Kulturlandschaft verankert wird.
- Der Lichtparcours ist ein Großprojekt innerhalb der Kulturverwaltung, das zusätzlich zu den zahlreichen weiteren Aufgaben mittels knapper Personalkapazitäten geplant und umgesetzt wird. Externe Dienstleister, Werkvertragsnehmer sowie Praktikantinnen und Praktikanten tragen dazu bei, dass der Lichtparcours mit all seinen Teilaufgaben und Herausforderungen überhaupt realisiert werden kann. Zusätzliche Aufgabenstellungen, wie ein offener Wettbewerb, sind vor dem Hintergrund der knappen personellen Ressourcen nicht umsetzbar. Aufgrund der vorgenannten Argumentation ist im Ergebnis nicht vorgesehen, zusätzlich zu den dargestellten Planungen für den Lichtparcours 2024 einen weiteren Wettbewerb für eine zusätzliche Lichtkunstarbeit zu planen und umzusetzen.
