Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21749
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Atelier- und Projekträumen der freien Kunstszene
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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17.08.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 22.03.2022 (Drs. Nr. 22-18083) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für ein Atelierförderprogramm (Anlage 2) zu erstellen, welches sowohl Bestandsateliers als auch neu zu schaffende Atelierplätze berücksichtigt.
Der Antrag FWE 053 sieht vor, dass ab 2023 dauerhaft 50.000 € p. a. in den Haushalt eingestellt werden. Für die Phase 1 dieses Konzepts stehen für ein Atelierförderprogramm 50.000 EUR jährlich im Haushalt 2023/2024 zur Verfügung.
Primäres Ziel ist es, in Braunschweig ansässigen Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit zu geben, zumeist anteilig finanzielle Zuwendungen für Miet-, Neben- und Betriebskosten zu beantragen, sodass die Kunstszene vor Ort durch die Schaffung besserer Arbeitsbedingungen Unterstützung erfährt. Darüber hinaus ist das Ziel, das kreative Potenzial der Hochschule für Bildende Künste für Braunschweig zu erhalten und Absolventinnen und Absolventen solcherart die Option einzuräumen, ein Atelier in Braunschweig anzumieten. Mit diesem Programm können angemietete Atelierräume subventioniert werden, oder auch Projekträume der freien Kunstszene unterstützt werden, die ein eigenes Programm (beispielsweise mit eigenem Ausstellungsbetrieb) durchführen. Die in der Regel nur anteilige Finanzierung kann mithin Miet-, Neben- und Betriebskosten innerhalb der in Anlage 1, 6.2. geregelten Förderhöchstgrenze enthalten.
Vorbehaltlich der Zustimmung zur Richtlinie und der Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsichtsbehörde können ab Mitte September 2023 Anträge bearbeitet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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219 kB
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2
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(wie Dokument)
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591 kB
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