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Mitteilung - 23-22149

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Städtische Musikschule Braunschweig führt seit vielen Jahren kontinuierlich und erfolgreich musikalische Kooperationsangebote in 15 Kindertagesstätten sowie in zehn Grundschulen Braunschweigs durch.

 

Diese Musikalisierungsangebote finden in Form von wöchentlichen Gruppenunterrichten à 45 Minuten pro Gruppe mit festangestelltem und fachlich qualifiziertem Lehrpersonal der Städtischen Musikschule Braunschweig statt. Auf diese Weise erhalten Kinder im jungen Alter die Möglichkeit, an Musik auf elementare Weise herangeführt zu werden.

In 13 Kindertagesstätten und sechs Grundschulen ist dies barrierefrei bzw. ohne Zugangsvoraussetzungen, d.h. unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern und/ oder ihrer Herkunft, möglich. Diese Ausrichtung entspricht der grundsätzlichen Aufgabe und Zielsetzung sowie dem Portfolio der Städtischen Musikschule Braunschweig.

 

Das aufsuchende Angebot in den Einrichtungen soll Kinder und Familien grundsätzlich dazu einladen, weitere Angebote der Städtischen Musikschule Braunschweig zu nutzen und eine musikalische Bildung bishin zur Ergreifung eines Musikstudiums und Berufes wahrzunehmen.

 

Die Unterrichtsformen müssen von Schuljahr zu Schuljahr in den Einrichtungen immer wieder neu organisiert werden. Sie sollen kontinuierlich fortgeführt und wünschenswerterweise ausgebaut werden, um möglichst viele bzw. alle Kinder erreichen zu können. Die Nachfrage war bisher groß und steigt kontinuierlich an. In Hinblick auf den ab 2026 umzusetzenden Ganztag in Grundschulen ist dieser steigende Bedarf zudem erwartbar.
Es ist allerdings zu beobachten, dass sich weitere Musikschul-Einrichtungen Braunschweigs aus dem Angebot bzw. aus der Durchführung aus Kostengründen teilweise zurückziehen.

 

Damit eine Teilnahme aller Kinder der unten genannten Grundschulen und Kindertagesstätten unabhängig von der finanziellen Lage der Eltern an den musikalischen Angeboten teilnehmen können, werden für die Kinder/ Eltern zumindest in den Kitaangeboten keine Teilnahmegebühren erhoben. In Grundschulen wird eine geringe Grundgebühr von 5 EUR pro Monat zugrunde gelegt. Dies entspricht dem Leitgedanken des „Zentrums für Musik für Alle“.

 

Zur Finanzierung dieser Kooperationen erhalten vor allem öffentliche und gemeinnützige  Musikschulen einen Sockelbetrag durch Stundenzuweisungen aus dem Musikalisierungsprogramm „Wir machen die Musik“ des Landes Niedersachsen (Nds. Ministerium für Wissenschaft u. Kultur/MWK) in Höhe von bis zu 900 EUR pro wöchentlich erteilter Stunde (Jahreswochenstunde).

Da diese Grundfinanzierung des Landes Niedersachsen für die Durchführung der Musikalisierungsangebote nicht auskömmlich ist, bedarf die Städtische Musikschule Braunschweig weiterer finanzieller Unterstützer. Einige der bisherigenrderer dieser Kooperationsangebote der Städtischen Musikschule Braunschweig haben ihren Beitrag verringert, die Förderung auslaufen lassen oder teilweise nicht erneuert. Vor diesem Hintergrund muss sich die Städtische Musikschule Braunschweig hrlich immer wieder erneut auf Fördermittel-Akquise begeben. Diese Akquise wird weiterhin kontinuierlich betrieben, obwohl sie zunehmend schwieriger wird.

 

Um zumindest den Status quo der Anzahl an Kooperationen halten, aber auch um den angestrebten bzw. wünschenswerten Ausbau vorantreiben zu können, wurden haushälterische Spielräume mit dem Ergebnis ausgelotet, dass nun zusätzlich Stammmittel des Fachbereiches 41 Kultur und Wissenschaft zur Fortführung einiger dieser elementaren musikpädagogischen Ausbildungsangebote hinzugezogen werden. Diese Mittel werden eingesetzt, um unterschiedlich hohe und anteilige Kostendefizite zu decken.

 

r das Schuljahr 2023/ 2024 werden 2.700 bis 4.500 EUR (eine Förderzusage steht noch aus, ist aber wahrscheinlich) in folgenden Grundschulen und Kitas in Ergänzung zu Landesmitteln sowie Unterrichtsgebühren (nur in den Grundschulkooperationen) eingesetzt:

 

-          Kindertagesstätte Muldeweg:
4 Stunden mit Musikalischer Früherziehung

-          Kindertagesstätte Recknitzstraße:
4 Stunden mit Musikalischer Früherziehung

-          Ev.-luth. Familienzentrum Kindertagesstätte Ahrplatz:
1 Stunde mit Musikalischer Früherziehung

-          Grundschule Altmühlstraße:
5 Stunden mit Keyboard-, Gitarren- und Blockflötenunterricht

-          Grundschule Am schwarzen Berge:
3 Stunden mit Keyboard-, Gitarren- und Blockflötenunterricht

 

Es werden mit diesen Angeboten wöchentlich rund 130 Kinder erreicht.

 

Vor dem Hintergrund der zunehmend schwierigen Drittmittelakquise muss für die Zukunft geprüft werden, ob die Stammmittel des FB 41 auskömmlich sind, um den Status Quo zu halten. Erkennbar ist, dass ein Ausbau hierüber nicht zu bewerkstelligen sein wird.


 

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