Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21682

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Den unter 1 bis 8 genannten Antragstellern werden vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2023/24 folgende Zuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 203.149,57‬ € gewährt:

 

Priorität II:

 

1. Braunschweiger Tennis- und Hockey-Club e. V. bis zu 5.280,46 €

(Erweiterung der vorhandenen Türsteuerungsanlage / Zugangskontrolle zur Gebäudesicherung am Seitenzugang)

 

2. Braunschweiger Tennis- und Hockey-Club e. V. bis zu 67.206,00 €

(Erneuerung des Tennis-Bodenbelags in der Zweifeld-Tennishalle des BTHC inkl. Maßnahmen zur Sicherung der Halle gegen Rückstau)

 

3. BTSV Eintracht von 1895 e. V. bis zu 6.805,00 €

(Erneuerung der Zäune auf der Tennisanlage)

 

4. BTSV Eintracht von 1895 e. V. bis zu 5.144,00 €

(Montage der Steuereinheit für die Bewässerung in einem Freiluftschrank)

 

5. Reit- und Fahrverein Braunschweig e. V. bis zu 92.000,00 €

(Rückbau von elf vorhandenen Boxen im Außenbereich und Errichtung von zwei Paddocks)

 

6. Schützenverein Broitzem von 1957 e. V. bis zu 6.786,92 €

(Pflasterung des Fußweges vor dem Schützenhaus sowie des Zugangs zum Bogenstand

 

7. Schützenverein Leiferde e. V. von 1956 bis zu 12.966,19 €

(Modernisierung des Kleinkaliberstandes auf eine elektronische Trefferanzeige).

 

Priorität III:

 

8. Aero-Club Braunschweig e. V. bis zu 6.961,00 €

(Erwerb eines Segelflugzeugtransportanhängers).“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Verwaltung keine entscheidungsreifen Zuschussanträge der Priorität I vor.

 

Der Verwaltung liegen folgende entscheidungsreife Zuschussanträge der Priorität II bis III mit einem beantragten Förderumfang von insgesamt 203.149,57 € vor, die unter die Förderart der Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie fallen:

 

Priorität II – Sonstige Instandsetzung:

 

1. Braunschweiger Tennis- und Hockey-Club e. V. - Erweiterung der vorhandenen Türsteuerungsanlage / Zugangskontrolle zur Gebäudesicherung am Seitenzugang:

 

Der Braunschweiger Tennis- und Hockey-Club e. V.  (BTHC) beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 5.280,46 € für die Erweiterung der vorhandenen Türsteuerungsanlage / Zugangskontrolle zur Gebäudesicherung am Seitenzugang. Der Verein geht gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 10.560,92 € aus.

 

Die vorhandene Türsteuerungsanlage wurde im Jahr 2021 gefördert und ist seither in Betrieb. Die Sportanlage des BTHC wird durch die Türsteuerung gesichert, Mitglieder können mit ihrer Mitgliedskarte auf das Gelände gehen. Aus organisatorischen Gründen soll der Seitenzugang zu den „Neuen Umkleiden“ sowie der Tennishalle in die vorhandene Anlage integriert werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem BTHC einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5.280,46 € für die Erweiterung der vorhandenen Türsteuerungsanlage / Zugangskontrolle zur Gebäudesicherung am Seitenzugang als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

2. Braunschweiger Tennis- und Hockey-Club e. V. – Erneuerung des Tennis-Bodenbelags in der Zweifeld-Tennishalle des BTHC inkl. Maßnahmen zur Sicherung der Halle gegen Rückstau:

 

Der Braunschweiger Tennis- und Hockey-Club e. V.  (BTHC) beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 67.206,00 € für die Erneuerung des Tennis-Bodenbelags in der Zweifeld-Tennishalle des BTHC inkl. Maßnahmen zur Sicherung der Halle gegen Rückstau. Der Verein geht gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 134.412,00 € aus.

 

Der vorhandene Tennis-Bodenbelags weist altersbedingt starke Abnutzungserscheinungen auf. Darüber hinaus haben mehrere Starkregen-Ereignisse bereits zu Wassereinbrüchen in der Tennishalle geführt. In Hinblick auf die prekäre Tennishallen-Situation in Braunschweig ist das Bauvorhaben sportfachlich besonders förderungswürdig.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem BTHC einen Zuschuss in Höhe von bis zu 67.206,00 € für die Erneuerung des Tennis-Bodenbelags in der Zweifeld-Tennishalle des BTHC inkl. Maßnahmen zur Sicherung der Halle gegen Rückstau als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

3. BTSV Eintracht von 1895 e. V. – Erneuerung der Zäune auf der Tennisanlage:

 

Der BTSV Eintracht von 1895 e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 6.805,00 € für die Erneuerung der Zäune auf der Tennisanlage. Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan belaufen sich die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf 13.611,34 €.

 

Die Zäune auf der Tennisanlage sind laut Verein nach vielen Jahren löchrig, die Kunststoffummantelung bereits defekt und das darunterliegende Metall korrodiert. Abgebogene Drahtenden stellen für Sporttreibende auf der Anlage ein Verletzungsrisiko dar.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem BTSV Eintracht von 1895 e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.805,00 € für die Erneuerung der Zäune auf der Tennisanlage als Anteilsfinanzierung (49,99 %) zu gewähren.

 

4. BTSV Eintracht von 1895 e. V. – Montage der Steuereinheit für die Bewässerung in einem Freiluftschrank:

 

Der BTSV Eintracht von 1895 e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 5.144,00 € für die Montage der Steuereinheit für die Bewässerung in einem Freiluftschrank. Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan belaufen sich die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf 10.289,56 €.

 

Die Steuereinheit ist derzeit unterirdisch in einem Verteilerschrank montiert, hier führt laut Verein die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die Möglichkeit von Leckagen zu Schädigungen der Steuereinheit und verursacht einen erhöhten Reparaturaufwand. Die Steuereinheit soll überirdisch in einem Freiluftschrank moniert werden und die Zapfstellen zur Wasserversorgung der Tennisplätze 3 bis 8 an die Hauptleitung angeschlossen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem BTSV Eintracht von 1895 e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5.144,00 € für die Montage der Steuereinheit für die Bewässerung in einem Freiluftschrank als Anteilsfinanzierung (49,99 %) zu gewähren.

 

5. Reit- und Fahrverein Braunschweig e. V. – Rückbau von elf vorhandenen Boxen im Außenbereich und Errichtung von zwei Paddocks:

 

Der Reit- und Fahrverein Braunschweig e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 92.000,00 € für den Rückbau von elf vorhandenen Boxen im Außenbereich und Errichtung von zwei Paddocks. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan auf 184.573,00 €.

 

Im vergangenen Jahr wurde der tierschutzgerechte Umbau der Innenboxen durchgeführt. Die geplante Umbaumaßnahme im Außenbereich ist ebenso aus tierschutzrechtlichen Aspekten dringend erforderlich. Die Paddocks wurden mit einer Fläche von jeweils 150 m² geplant, sodass laut Verein die optimale Größe zur Bewegung zur Verfügung steht.

 

Aus sportfachlicher Sicht ist die Maßnahme besonders förderungswürdig, da sie Sportmöglichkeiten für die Vereinsmitglieder schafft und gleichzeitig dem Tierschutz zugutekommt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Reit- und Fahrverein Braunschweig e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 92.000,00 € für den Rückbau von elf vorhandenen Boxen im Außenbereich und Errichtung von zwei Paddocks als Anteilsfinanzierung (49,84 %) zu gewähren.

 

6. Schützenverein Broitzem von 1957 e. V.Pflasterung des Fußweges vor dem Schützenhaus sowie des Zugangs zum Bogenstand:

 

Der Schützenverein Broitzem von 1957 e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 6.786,92 € für die Pflasterung des Fußweges vor dem Schützenhaus sowie des Zugangs zum Bogenstand. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan auf 13.573,85 €.

 

Der Fußweg vor dem Schützenhaus sowie zum Bogenstand ist nach Angaben des Vereins in die Jahre gekommen und bedarf einer Grunderneuerung. Einige Platten haben sich verschoben oder sind gerissen und sollen vollständig ausgetauscht werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Schützenverein Broitzem von 1957 e. V.  einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.786,92 € für die Pflasterung des Fußweges vor dem Schützenhaus sowie des Zugangs zum Bogenstand als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

 

7. Schützenverein Leiferde e. V. von 1956 – Modernisierung des Kleinkaliberstandes auf eine elektronische Trefferanzeige:

 

Der Schützenverein Leiferde e. V. von 1956 beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 16.404,42 € für die Modernisierung des Kleinkaliberstandes auf eine elektronische Trefferanzeige. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan auf 32.808,84 €.

 

Mit der Modernisierung des Kleinkaliberstandes auf eine elektronische Trefferanzeige sollen die Attraktivität des Vereins gesteigert und neue Mitglieder generiert werden. Darüber hinaus sollen die Betriebskosten durch die weniger wartungsintensive elektronische Anzeige sinken.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Schützenverein Leiferde e. V. von 1956 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 16.404,42 € für die Modernisierung des Kleinkaliberstandes auf eine elektronische Trefferanzeige als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

Priorität III – Erwerb von Sportgeräten:

 

8. Aero-Club Braunschweig e. V. – Erwerb eines Segelflugzeugtransportanhängers:

 

Der Aero-Club Braunschweig e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 6.961,00 € für den Erwerb eines Segelflugzeugtransportanhängers. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan auf 13.923,00 €.

 

Mit dem Anhänger transportiert der Verein seine unterschiedlichen Segelflugzeuge zu Orten, von denen die Sporttreibenden starten können. Der vorhandene Anhänger ist nach Angaben des Vereins abgängig.

 

Ein Segelflugzeugtransportanhänger stellt kein Sportgerät im eigentlichen Sinne dar. Segelflugzeuge sind jedoch nicht motorisiert und müssten zu den Startpunkten transportiert werden. Ohne einen funktionsfähigen Transportanhänger wäre die Sportausübung nicht möglich. Aus sportfachlicher Sicht stellt der Segelflugzeugtransportanhänger somit ein Gerät dar, welches unmittelbar der Sportausübung dient.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Aero-Club Braunschweig einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.961,00 € für den Erwerb eines Segelflugzeugtransportanhängers als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2023 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.

 

Weitere Zuschussanträge:

Der Verwaltung liegen weitere Zuschussanträge der Prioritäten II und IV vor, bei denen die Stellungnahmen der zuständigen Fachabteilungen noch nicht vorliegen. Über diese kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

 

Aufgrund der noch nicht erfolgten Übertragung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2023 beabsichtigt die Verwaltung zudem, über die Zuschussanträge der Priorität IV zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden zu lassen.



 

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