Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2023/24 werden den in der Anlage unter den laufenden Nummern 1 bis 73 genannten Sportvereinen für den Betrieb bzw. die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur für das Jahr 2023 dynamisierte Unterhaltungszuschüsse mit einer Gesamtsumme von 987.276,37 gewährt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur jährlich auf Grundlage der Einzelansätze für Unterhaltungszuschüsse für Sportstätten und Teilnahme an Meisterschaften zweckgebundene, pauschalierte Betriebs- und Unterhaltungszuschüsse gewähren.

 

Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 die Dynamisierung der Unterhaltungszuschüsse beschlossen. Um die im Jahr 2018 nicht erfolgte Dynamisierung nachzuholen, wurde für das Jahr 2019 eine Erhöhung im Sportbereich von insgesamt 4,88 % beschlossen, in den Folgejahren wurde mit 3,09 % dynamisiert. Mit Beschluss des Rates vom 15. Februar 2022 wurde die Dynamisierungsrate auf 2,16 % angepasst.

 

Bei der Sportstätteninfrastruktur der nachfolgend aufgeführten Vereine sind für 2023 Bestandsveränderungen zu verzeichnen, die bei der Bemessung des jeweiligen Unterhaltungszuschusses berücksichtigt wurden:

 

-          Lfd. Nr. 24 – Kleinkaliber-Sportverein Timmerlah von 1936 e. V.: Durch Umbaumaßnahmen im vereinseigenen Schützenhaus stehen dem Verein nunmehr 14 Bogenstände und sechs Luftgewehrstände zur Verfügung.

 

-          Lfd. Nr. 45 –Schützenverein Leiferde e. V. von 1956: Der Verein teilte der Verwaltung mit, dass zusätzlich zum bisherigen Bestand vier Bogenstände hinzugekommen sind und somit nunmehr 13 Kleinkaliber- oder Bogenstände genutzt werden.

 

-          Lfd. Nr. 68 –Turn- und Sportverein Watenbüttel e. V.: Nach der Sanierung des Rasenspielfeldes wurde dem Verein die Pflege ab Mai 2023 wieder übertragen. Das Sportfunktionsgebäude sowie die Sprunggrube auf der Sportanlage können nicht mehr genutzt werden. Der Verein erhält daher lediglich für das Rasenspielfeld den dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschuss anteilig für acht Monate.

 

Folgende Sportvereine haben der Verwaltung eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge mitgeteilt und erfüllen nunmehr die Anforderungen der Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinie, sodass sie bei der Gewährung von Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüssen berücksichtigt werden können:

 

-          Lfd. Nr. 23 – Kleinkaliber- Schützenverein Mascherode 1926 e. V.

-          Lfd. Nr. 39 – Schützen-Gilde von 1970 e. V. Hondelage

-          Lfd. Nr. 73 – Wintersportverein Braunschweig e. V.

 

Haushaltsmittel:

Im städtischen Haushalt 2023 sind im PSP-Element 1.42.4210.01.02 – Unterhaltung – ausreichende Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zahlungen veranschlagt.

 

Abschlagszahlungen sind gemäß Ds. 23-20321 Gewährung von Betriebs- und Unterhaltungszuschüssen an Sportvereine; Abschlagszahlungen 2023“ bereits erfolgt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise