Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21679

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. wird vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushalts 2023/24 für den Betrieb seiner Geschäftsstelle und die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend für das Jahr 2023 anteilig im Rahmen einer institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 132.000,00 € auf der Basis der nachzuweisenden zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig kann dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. (SSB) gemäß Ziffer 3.5 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig auf Antrag eine Zuwendung für den Betrieb der Geschäftsstelle sowie zu den Personal- und Sachkosten der Sportjugend im Rahmen einer institutionellen Förderung gewähren.

 

Mit Schreiben vom 22. Mai 2023 hatte der SSB für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 132.000,00 € beantragt.

 

Der beantragte Gesamtzuschuss für das Jahr 2023 setzt sich nach Angaben des SSB wie folgt zusammen:

 

-          Betrieb der Geschäftsstelle des SSB       93.000,00 €

 

-          Personal- und Sachkosten der Sportjugend    39.000,00 €

 

Gegenüber dem Vorjahr 2022 (125.500,00 €) ergibt sich ein um 6.500,00 € höherer Zuschussbedarf, was sich laut SSB hauptsächlich auf die für das laufende Jahr tariflich verhandelten Inflationsausgleichszahlungen im Personalbereich zurückführen lässt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem SSB vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2023/24 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 132.000,00 € für den Betrieb seiner Geschäftsstelle und die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend für das Jahr 2023 als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendung stehen im Teilhaushalt 2023 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise