Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21678

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. wird vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushalts 2023/24 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen  im Jahr 2023 gewährt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt u. a. für vom jeweiligen Sportfachverband anerkannten Leistungszentrum auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50,00 % der zuschussfähigen Kosten gewähren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat.

 

Der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. (BTSC) beantragt für das Jahr 2023 einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen in der Böcklerstraße 219, 38102 Braunschweig.

 

Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht der BTSC von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 63.046,50 € aus. Dieser Wert orientiert sich an dem Jahresabschluss des Jahres 2022.

 

Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushalts 2023/24 dem BTSC einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums im Jahr 2023 als Anteilsfinanzierung (39,65 %) zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2023 des Fachbereiches Stadtgrün und Sport zur Verfügung.


 

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