Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21678
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Förderung des Leistungssports | Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. - Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzsport im Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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05.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt u. a. für vom jeweiligen Sportfachverband anerkannten Leistungszentrum auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50,00 % der zuschussfähigen Kosten gewähren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat.
Der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. (BTSC) beantragt für das Jahr 2023 einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen in der Böcklerstraße 219, 38102 Braunschweig.
Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht der BTSC von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 63.046,50 € aus. Dieser Wert orientiert sich an dem Jahresabschluss des Jahres 2022.
Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushalts 2023/24 dem BTSC einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums im Jahr 2023 als Anteilsfinanzierung (39,65 %) zu gewähren.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2023 des Fachbereiches Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
