Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21677
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Förderung des Leistungssports | Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. - Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen im Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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05.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt u. a. für vom jeweiligen Sportfachverband anerkannten Landesstützpunkt auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50,00 % der zuschussfähigen Kosten gewähren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat.
Die Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. (SSG) beantragt für das Jahr 2023 einen städtischen Zuschuss für den Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen in Braunschweig in Höhe von bis zu 11.800,00 €.
Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht die SSG von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 28.300,00 € aus.
Die SSG hält seit vielen Jahren den Status als Landesstützpunkt Schwimmen und trainiert Landes- sowie Bundeskaderathletinnen und –athleten. Für eine geeignete Fortführung des Betriebs des Landesstützpunktes wird ein städtischer Zuschuss benötigt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, der SSG vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2023/24 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 11.800,00 € für den Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen im Jahr 2023 als Anteilsfinanzierung (41,69 %) zu gewähren.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2023 des Fachbereiches Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
