Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21677

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. wird vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2023/24 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 11.800,00 für den Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen im Jahr 2023 gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt u. a. r vom jeweiligen Sportfachverband anerkannten Landesstützpunkt auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50,00 % der zuschussfähigen Kosten gewähren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat.

 

Die Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. (SSG) beantragt für das Jahr 2023 einen städtischen Zuschuss für den Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen in Braunschweig in Höhe von bis zu 11.800,00 €.

 

Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht die SSG von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 28.300,00 aus.

 

Die SSG hält seit vielen Jahren den Status als Landesstützpunkt Schwimmen und trainiert Landes- sowie Bundeskaderathletinnen und athleten. Für eine geeignete Fortführung des Betriebs des Landesstützpunktes wird ein städtischer Zuschuss benötigt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, der SSG vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2023/24 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 11.800,00 € r den Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen im Jahr 2023 als Anteilsfinanzierung (41,69 %) zu gewähren.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2023 des Fachbereiches Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

 

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