Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21791
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan "Wendenring-Nord", HA 143 Stadtgebiet zwischen Feuerwehrstraße, Hasenwinkel, Wendenring und Tunicastraße (Geltungsbereich A) Stadtgebiet südlich der Straße Am Fuhsekanal, Teilfläche des Flurstückes 102/82 in der Flur 4 Gemarkung Rüningen (Geltungsbereich B) Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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Anhörung
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22.08.2023
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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Anhörung
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29.08.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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08.09.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Das Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates 222 Südwest entsprechend § 94 NKomVG bezieht sich auf die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche im Geltungsbereich B des Bebauungsplanes (Anlage Nr. 2.2).
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
In seiner Sitzung am 10.12.2019 hatte der Verwaltungsausschuss die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen.
Hohe Anmeldezahlen sowie mangelnde Kapazitäten verwehren derzeit noch vielen Schülerinnen und Schülern den Unterricht an einer Integrierten Gesamtschule (IGS). Aus diesem Grund hatte die Stadt Braunschweig im Jahr 2018 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um einen geeigneten Standort zur Realisierung der 6. IGS zu finden. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Studie hatte der Rat der Stadt Braunschweig im darauffolgenden Jahr beschlossen, den Standort „Tunicagelände“ für den Bau der neuen IGS zu nutzen.
Eine entscheidende Voraussetzung ist die Tatsache, dass sich das Grundstück im Eigentum der Stadt Braunschweig befindet. Das Gelände besitzt kaum städtebauliche Einschränkungen und ist aufgrund seiner Größe für viele unterschiedliche Bebauungskonzepte geeignet. Zudem kann ab dem Jahr 2027 das Tankstellengrundstück am Wendenring mit einbezogen werden. Durch diese Grundstückserweiterung zum Wendenring hin kann dort eine Adresse ausgebildet werden.
Die bestehende Tunicahalle ist baulich abgängig. Sie soll daher im Zuge der Neubebauung abgerissen werden. Für die heutigen Nutzungen (Schulsport sowie Heimat der Sportarten Basketball und Volleyball) soll an anderer Stelle Ersatz geschaffen werden.
Gegenwärtig gilt auf dem Grundstück der Bebauungsplan HA 65, der eine öffentliche Freifläche mit der Zweckbestimmung „Sport- und Erholungsfläche“ festsetzt. Zur Umsetzung der 6. IGS wurde somit eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Vorgesehen ist die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf. Im Zuge der Planung soll das Planungsrecht im Bereich der neuen Feuerwehr-Leitstelle angepasst werden. Die über das Gelände verlaufende Nord-Süd-Wegeverbindung zwischen Ringgleis und Innenstadt soll über ein Wegerecht gesichert werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 21.09.2021 bis zum 25.10.2021 durchgeführt.
Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 09.06.2023 bis zum 14.07.2023 durchgeführt.
Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
In der Zeit vom 04.05.2022 bis zum 20.05.2022 standen die Unterlagen zur Planung in Form eines Aushangs sowie im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Es haben sich keine Bürgerinnen und Bürger zur Planung geäußert.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Wendenring-Nord“, HA 143.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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946,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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844,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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316,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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170,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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564,3 kB
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