Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21757

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Den Projektförderanträgen über 5.000 € wird entsprechend der in den Anlagen aufgeführten Einzelabstimmungsergebnisse zugestimmt.


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen gert nur bis zur Höhe von 5.000 zu den Geschäften der laufenden Verwaltung (Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG). Bei Antrags- und Bewilligungssummen über 5.000 ist somit ein Beschluss des zuständigen politischen Organs über die Förderanträge herbeizuführen. Gemäß § 6 Nr. 8 b der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft (AfKW) gegeben. Die Anlagen enthalten Übersichten über diese Anträge einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung.

 

Die Anlage 1 enthält die Übersicht über die Projektfördermittel für 2023. Das Projektförderbudget ist 2023 erstmalig nach der Corona-Pandemie überzeichnet. Das Defizit zwischen eingegangen Anträgen und vorhandenen Mitteln beträgt im 2. Halbjahr 53.927€. Die Deckungslücke in Höhe von 53.927 wird zum einen aus den in 2023 nicht verausgabten Haushaltsmitteln für die Atelierförderung gedeckt, die aufgrund der Bearbeitung des neuen Förderprogramms erstmalig in 2024 verausgabt werden können. Zum anderen erfolgt eine Deckung durch den Ausgleich der Projektförderung zur Erstellung einer Archiv-Findübersicht zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes des Instituts für Braunschweigische Regionalgeschichte (1. Hj. 2023) i. H. v. 6.000€ aus dem Ansatz für Heimat- und Kulturpflege. Eine Berücksichtigung aller förderfähigen Anträge ist damit möglich.

 

In der Anlage 2 sind die Anträge über 5.000€ einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung aufgeführt. Die Einschätzung des Theatergremiums kann aufgrund der engen Terminierung erst nach der AfKW Sitzung am 17. August 2023 ausgewertet werden. Die Projekte sollen jedoch bereits im September und Oktober starten. Um den Antragstellenden Planungssicherheit zu verschaffen und aufgrund der vorhandenen Haushaltsmittel, hat die Verwaltung sich entschieden, die zwei förderfähigen Anträge bereits jetzt in die Beschussvorlage einzubringen. Alternativ hätten die Anträge erst in die Sitzung des AfKW am 5. Oktober 2023 zur Entscheidung vorgelegt werden können.

 

In Anlage 3 sind die Kosten- und Finanzierungspläne dargestellt.

 


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise