Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21751

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Träger der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten wie in der Anlage dargestellt im Wege der institutionellen Förderung Zuschüsse zu den Betriebskosten.

 

 

Die Zuschüsse zu den Energiekosten sowie zu den Mieten/Grundstücksabgaben werden als Vollfinanzierung, die Zuschüsse zu den sonstigen Betriebskosten[1] als Festbetragsfinanzierung bewilligt.

 

 

Sofern sich die Angaben, die Grundlage der Zuschussberechnung waren, ändern, sind die Zuschüsse entsprechend anzupassen.

 

 

Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Bei Bedarf erfolgt eine anteilige Kürzung der Zuschussbeträge.


 


[1] Reinigungskosten, Unterhaltungsaufwendungen, Personalkosten, Kosten für Honorar- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Programmkosten und Verwaltungskosten

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kinder- und Jugendzentren sowie Aktiv-/ Abenteuerspielplätzen freier Träger werden nach Teil 3 der Richtlinien zur Förderung der Kinder und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig (Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen) berechnet.

 

 

Soweit die Antragssumme den rechnerisch maximalen Zuschuss überschreitet, wird der maximale rechnerische Zuschuss gewährt.

 

 

Die Aktivspielplätze Schwarzer Berg und Gliesmarode sowie das Kinder- und Jugendzentrum KIEZ beantragen geringere Mittel als nach den Richtlinien maximal berechnet sind. Die zu bewilligenden Zuschüsse entsprechen hier den jeweiligen Antragssummen.

 

 

Mittel in der vorgeschlagenen Höhe stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2023 grundsätzlich zur Verfügung. Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten, deren Vollfinanzierung und der damit verbundenen möglichen Nachzahlungen für das Förderjahr 2022 ist nicht gesichert, dass die bewilligten Zuschussbeträge in voller Höhe zur Auszahlung kommen können. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Kürzung.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise