Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21557-03

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Zum Antrag 23-21557 bzw. zum Änderungsantrag 23-21557-02 der SPD-Fraktion und der

Fraktion 90 DIE GRÜNEN wird ergänzend zur Stellungnahme 23-21557-01 das Ergebnis

der Bedarfs- und Finanzierungsprüfung mitgeteilt.

 

 

Hintergrund des Antrags ist der Wegfall des vormals mit Landesmitteln finanzierten Angebots

der Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten „SiJu“ (10 Plätze). Für dieses Angebot sind

Plätze in der Jugendwerkstatt unerlässlich.

 

 

Das Angebot einer Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten gilt der Jugendsozialarbeit der Stadtverwaltung als wichtiger Baustein zur Verhinderung von Bildungsabbrüchen. Indem eine angepasste, unterstützende Umgebung geschaffen wird, steigen durch SiJu die Chancen, dass als nicht beschulbar geltende Schülerinnen und Schüler motiviert werden, ihre Bildungskarrieren positiv fortzusetzen, selbst das Erreichen eines Hauptschulabschlusses wird glich.

 

 

In der Regel handelt es sich bei SiJu-Teilnehmenden um an Berufsbildenden Schulen angemeldete junge Menschen ohne Schulabschluss, die dort nicht mehr zielführend beschult werden können.

 

 

Hinsichtlich des Bedarfes wurden im Juli 2023 die Berufsbildenden Schulen (BBSen) um

eine realistische Einschätzung basierend auf ihren in den Vorjahren gemachten Erfahrungen

gebeten. Insgesamt sehen die Braunschweiger BBSen einen Bedarf von 17 bis 20 Plätzen

zur Schulpflichterfüllung in der Jugendwerkstatt.

 

Die bisherige Finanzierung des Angebotes durch das Land Niedersachsen r Plätze zur Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten wurde in den vorangegangenen Jahren reduziert und schließlich komplett eingestellt.

 

Um das Angebot aufrecht zu erhalten und der VHS Arbeit und Beruf GmbH, die Möglichkeit zu geben, eine alternative Finanzierung zu organisieren, konnten für das nun beendete Schuljahr 2022/2023 im Haushalt unvorhergesehen nicht benötigte Restmittel aus dem Budget der Jugendsozialarbeit in Höhe von rund 70.000,00 einmalig als Brückenfinanzierung genutzt werden. Diese Mittel stehen r weitere Schuljahre weder im Budget der Jugendsozialarbeit noch in dem des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie zur Verfügung.

 

r eine Weiterführung des Angebots bzw. die Übernahme der Finanzierung durch die Stadt Braunschweig ssten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Zur Finanzierung des Angebotes im Umfang von 10 Plätzen werden je Schuljahr 94.000,00 benötigt. Für bedarfsgerechte 20 Plätze werden je Schuljahr 188.000,00 benötigt.

 


 

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