Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21050-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 212 vom 25.04.2023 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

"Wir bitten darum, das Straßenschild „Sperlingsgasse 12-18 bzw. 18-12“ zu ändern in Sperlingsgasse 6-18“"

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Verwaltung über den im Antrag genannten rdlichen Parkplatzbereich hinaus auch die übrige Sperlingsgasse überprüft. Bei der Zuständigkeit für die Anbringung von Hausnummernhinweisschildern werden zwei grundlegende Fälle unterschieden. r öffentliche Stichstraßen und Wege ist die Stadtverwaltung zuständig. Bei privaten Stichstraßen und Wegen obliegt die Kennzeichnung den jeweiligen Eigentümern.

 

Die Verwaltung hat bereits im Juni eine Korrektur der vorhandenen Beschilderung sowie die zusätzliche Anbringung weiterer orientierungsfördernder Hausnummernhinweisschilder in der Sperlingsgasse veranlasst.

 

Hinsichtlich der Beschilderungen in privater Zuständigkeit wurde ein entsprechender Eigentümer angeschrieben und aufgefordert, Hausnummernhinweisschilder gemäß § 5 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig an der Einmündung des jeweiligen Weges anzubringen. Eine Überprüfung der Umsetzung wird die Verwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2023 vornehmen.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise