Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21050-01
Grunddaten
- Betreff:
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Straßenschild Schulstr./Ecke Parkplatz (Durchgang zur Sperlingsgasse)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.07.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 212 vom 25.04.2023 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
"Wir bitten darum, das Straßenschild „Sperlingsgasse 12-18 bzw. 18-12“ zu ändern in „Sperlingsgasse 6-18“"
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Verwaltung über den im Antrag genannten nördlichen Parkplatzbereich hinaus auch die übrige Sperlingsgasse überprüft. Bei der Zuständigkeit für die Anbringung von Hausnummernhinweisschildern werden zwei grundlegende Fälle unterschieden. Für öffentliche Stichstraßen und Wege ist die Stadtverwaltung zuständig. Bei privaten Stichstraßen und Wegen obliegt die Kennzeichnung den jeweiligen Eigentümern.
Die Verwaltung hat bereits im Juni eine Korrektur der vorhandenen Beschilderung sowie die zusätzliche Anbringung weiterer orientierungsfördernder Hausnummernhinweisschilder in der Sperlingsgasse veranlasst.
Hinsichtlich der Beschilderungen in privater Zuständigkeit wurde ein entsprechender Eigentümer angeschrieben und aufgefordert, Hausnummernhinweisschilder gemäß § 5 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig an der Einmündung des jeweiligen Weges anzubringen. Eine Überprüfung der Umsetzung wird die Verwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2023 vornehmen.
