Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-20723-01
Grunddaten
- Betreff:
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Fahrradverkehr auf der Bienroder Str. sicherer machen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.07.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 02.03.2023 (Anregung gem. §94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, durch welche Maßnahmen der Fahrradverkehr auf der Bienroder Straße sicherer gemacht werden kann. Die Maßnahmen sollen vor einer Umsetzung dem Bezirksrat vorgestellt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Ortsteil Waggum führt auf der Nordseite entlang des westlichen Abschnitts der Bienroder Straße ein Gehweg, der in beiden Richtungen für den Radverkehr freigegeben ist. Auf Höhe der Querungsinsel an der Einmündung „Am Steinring“ endet diese Freigabe und der Radverkehr wird auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt. Für den ortsauswärts fahrenden Radverkehr gibt es auf der nördlichen Seite einen durchgängig baulichen Radweg ohne Benutzungspflicht mit einer Mindestbreite von 1,6 m.
Nach Aussage der Polizei ereigneten sich dort in den letzten fünf Jahren vier Verkehrsunfälle unter Beteiligung des Radverkehrs. Sie ereigneten sich an unterschiedlichen Stellen entlang der Bienroder Straße und konzentrieren sich nicht auf eine bestimmte Ausgangssituation. Somit gibt es hier keine ursächlichen Defizite für Radfahrende in der Infrastruktur. Es besteht daher weder Handlungsbedarf noch sind Mittel im Haushalt für aufwändige Überplanungen hinterlegt. Diese wären im Übrigen straßenausbaubeitragspflichtig, so dass die Anlieger an den Kosten zu beteiligen wären.
Die Verwaltung hat ungeachtet obiger Ausführungen geprüft, das Fahrbahnrandparken ausschließlich (ortsauswärts) auf der nördlichen Seite der Bienroder Straße beizubehalten und am südlichen Fahrbahnrand (ortseinwärts) ein absolutes Haltverbot anzuordnen, damit für Radfahrende das Ausscheren vor parkenden Fahrzeugen entfällt und die Gefahr von Dooring-Unfällen reduziert wird. Auch dies stellt keine sinnvolle Option dar. Durch den Entfall des wechselseitigen Parkens auf gerader Strecke wird es zu höheren Durchfahrtgeschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs kommen und damit zu einer potenziellen Verlagerung der Gefährdungslage für die Verkehrsteilnehmenden.
