Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21685
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zur Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.07.2023
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die im Jugendhilfeausschuss vom 16.06.2023 offen gebliebenen Fragen beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Ausgleichszahlung des Landes für Mehraufwendungen gem. § 14 k (1) Nds. Gesetz
über den Finanzausgleich (NFAG) für Kindertagespflegepersonen
Als Ausgleich von Mehraufwendungen auf Grund von Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel in öffentlichen Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, hat die Stadt Braunschweig im Dezember 2022 eine Ausgleichszahlung des Landes erhalten.
Mit der Auszahlung der Förderung für den Monat Juli 2023 erhalten nun alle Kindertagespflegepersonen, die eine Erlaubnis zur Kindertagespflege haben, diese Ausgleichszahlung anteilig weitergeleitet. Die einmalige Ausgleichszahlung beträgt 130,00 Euro pro Platz in der Erlaubnis (Stichtag 31.12.2022) und ist jeweils hälftig für erhöhte Energie- und Mittagsverpflegungskosten vorgesehen.
Erhöhung des Betrags zur Anerkennung der Förderleistung nach § 23 Absatz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Die erhöhte Förderleistung wurde mit einer gesonderten Zahlung Ende April 2023 angewiesen und für die Zeit ab 01.01.2023 nachgezahlt. Bedauerlicherweise konnte bis heute hierüber kein Bescheid erteilt werden, es erfolgte lediglich eine Information mit einfachem Informationsschreiben nebst einer tabellarischen Übersicht.
Die Verwaltung befindet sich in engem Austausch mit der Softwarefirma, die die Programmierungsarbeiten in der Textverarbeitung der Fachanwendung vornehmen muss. Leider ist bis heute noch nicht absehbar, wann die Arbeiten abgeschlossen sind. Den Kindertagespflegepersonen entstehen hierdurch keinerlei Nachteile, die Bescheide werden schnellstmöglich nach Abschluss der Umstellungsarbeiten zur Verfügung gestellt.
