Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-20391-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 211 vom 19.01.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und wo eine Querungshilfe auf der Leipziger Straße zwischen den Hausnummern 255 A und 201 gebaut werden kann, selbstverständlich unter Berücksichtigung des Straßenbahnverkehres und der vorhandenen Gleise.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat geprüft, ob der Straßenraum für den Bau einer Querungshilfe auf der Leipziger Straße in Stöckheim zwischen den Hausnummern 201 und 255 A ausreicht. Aufgrund der dort verlaufenden Bahntrasse ist die Errichtung einer Querungshilfe nicht möglich, da dies mit weitreichenden Umbaumaßnahmen auch an den Gleisanlagen verbunden wäre. Hierbei würden Umbaukosten im hohen sechsstelligen Bereich entstehen, die nicht zur Verfügung stehen.

 

Im Zuge der Herstellung des „Park + Ride Platzes Stöckheim Süd“ wird eine neue Querungshilfe über die Leipziger Straße gebaut. Die Fertigstellung der Verkehrsanlagen ist für August 2023 vorgesehen.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise