Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19749-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Katzenstele Kattreppeln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.07.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 130 vom 01.11.2022 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Stadtbezirksrat regt an, die bauliche Situation am „Katzenbalgen" in der Fußgängerzone an der Einmündung Kattreppeln/Hutfiltern zu verbessern, indem statt der Stahlpoller bereits verfügbare Natursteinstelen mit Sitzbänken platziert werden. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Kosten zu schätzen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 13.06.2023 hat nach vorheriger Anhörung im Stadtbezirksrat 130 (30.05.2023) der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben den Bau eines Sockels für die Katzenstele beschlossen (Drs.-Nr. 23-21300).
Der Sockel wird die Stele mit Blick auf eine dauerhaft freie Zugänglichkeit und damit auch die stadträumliche Situation insgesamt weiter aufwerten sowie von dort abgestellten Objekten (u. a. Mülltonnen) oder auch angelehnten Fahrrädern frei zu halten. Die sich derzeit dort befindlichen Poller werden entfallen. Der Sockel von 3 x 3 m wird in Naturstein ausgeführt und zwei Stufen jeweils in Höhe von 14 cm aufweisen. Die Stufen werden in einer hellen Sandsteinoptik ausgeführt, sodass mit der Kontrastwirkung zu der dunklen Basaltfläche des umgebenden Kleinpflasters für seheingeschränkte Personen keine Stolperfalle entsteht.
Die Kosten wurden auf ca. 20.000 € geschätzt.
Die bereits im Jahr 2019 geforderten Sitzmöglichkeiten wurden - zuletzt durch die Objekte mobiles Grün - geschaffen und ermöglichen ein Verweilen in unmittelbarer Nähe.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird auch der vorliegenden Anregung Rechnung getragen
