Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21761

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


 

Die Fortführung der Richtlinie „rderung für Weihnachts-/Winterbeleuchtung in der Braunschweiger Innenstadt“ bis 31.12.2024 wird beschlossen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Ausgangslage

 

Die Weihnachtsbeleuchtung ist zur frequenzstarken Weihnachtszeit ein maßgeblicher Attraktivitätsfaktor für Innenstädte, sie prägt in der sog. dunklen Jahreszeit das Erscheinungsbild von Gebäudeensembles und öffentlichem Raum. Eine umfangreiche und attraktive Weihnachtsbeleuchtung der Hauptlagen und plätze der Innenstadt liegt deshalb im öffentlichen Interesse. Rund um den Weihnachtsmarkt und am Altstadtmarkt unternimmt die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) bereits umfangreiche Anstrengungen, um dieser Wirkung Rechnung zu tragen. In den Geschäftsstraßen der Innenstadt ist es Tradition, dass die Anlieger die oft straßenüberspannende Beleuchtung durch freiwillige Umlagen finanzieren.

 

Um der von der BSM und dem Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) in den Vorjahren festgestellte, sinkenden Beteiligung an gemeinsamen Weihnachtsbeleuchtungen in der Innenstadt durch die Anlieger entgegenzuwirken, hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH im Jahr 2022 ein „rderprogramm für Weihnachts-/Winterbeleuchtung in der Braunschweiger Innenstadt“ konzipiert, welches im Verwaltungsausschuss am 28.06.2022 beschlossen wurde.

 

Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung der Energiekosten und der Verpflichtung zu Energiesparmaßnahmen im Herbst/Winter 2022, standen die Unternehmen vor finanziellen Herausforderungen, die zu einem geringeren Umfang der Antragsstellung für das Förderprogrammhrte als noch im Sommer erwartet. Zudem wurden bereits genehmigte Mittel nicht abgerufen und gegenüber der BSM die Bitte geäert, die Förderung in 2023 fortzusetzen.

 

Der Bedarf zur Sicherung der Attraktivität und Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der dunkleren Jahreszeit wird seitens der Verwaltung und des AAI weiterhin gesehen und als wichtige Maßnahme für die Bindung der Besucher:innen aus der Region und Bürger:innen an die Braunschweiger Innenstadt eingestuft.

Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Fortführung des anliegenden Förderprogramms für die Braunschweiger Innenstadt (Anlage 1) zu beschließen. Dies soll den eigenverantwortlichen Ausbau der Weihnachtsbeleuchtung in und an Gebäuden und Geschäften in der dunkleren Jahreszeit fördern und zur Erhöhung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Innenstadt beitragen. Das Förderprogramm schafft die Grundlage, finanzielle Anreize für Vermieter und Mieter zu schaffen und engagierte Unternehmer zu unterstützen, um mittels verschiedener Beleuchtungsvarianten aktiv zum Ausbau der Strahlkraft der jeweiligen Lage beizutragen.

 

Die BSM wird sich flankierend mit dem AAI bei der Ansprache der Adressaten engagieren.

 

Informationen zum Förderprogramm

 

Geplant ist die ausschließliche, anteilige Förderung einmaliger Investitionskosten der Unternehmen und / oder Mieter. Die Förderung soll zu einer Quote in Höhe von maximal 50% erfolgen und ist an einen verpflichtenden Nutzungszeitraum (Zweckbindung) von zwei Jahren (Winter-/Weihnachtszeit 2023 und 2024) und die Anschaffung energieeffizienter Beleuchtung gekoppelt. Die Förderung beträgt je Unternehmen maximal 5.000 €.

 

Das Förderprogramm und die zugehörige Förderrichtlinie sind bewusst niedrigschwellig gehalten, um eine breite Beteiligung zu erreichen. Als konkrete Anregung und zur Visualisierung einfacher Gestaltungsmöglichkeiten oder zum Erwerb der jeweiligen Beleuchtungselemente plant die BSM die 2022 eingeholten, weiterhin verfügbaren, unverbindlichen Musterangebote und -konzepte r ausgewählte Gestaltungsszenarien, vom kleinen Engagement im Schaufenster bis zur größeren Investition und der Einbindung der Hausfassade, online zur Verfügung zu stellen. Weiter wird erneut eine Übersicht potentieller Dienstleister und Anbieter online abgebildet. Die Auswahl etwaiger Dienstleister und Anbieter steht den Betrieben selbstverständlich frei und hat keinen Einfluss auf die Förderung der Investitionskosten. Betriebs- und Installationskosten werden nicht gefördert.

 

Die Richtlinie hat eine Geltungsdauer bis zum Ende des Jahres 2024. Anträge können bis zum 31.10.2024 gestellt werden. Die Befristung verfolgt das Ziel festzustellen, ob der Einsatz städtischer Mittel auch nachhaltig im Sinne einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt wirkt. Insbesondere, ob die Unternehmen bereit sind, geförderte Investitionen zu tätigen und die Beleuchtung für die geforderten Jahre zu betreiben. Anfang 2025 erfolgt eine Evaluation hinsichtlich der Wirkung des Förderprogramms. Ggfs. erfolgt dann eine weitere Forthrung oder auch Veränderung der Rahmenbedingungen. Die Verwaltung wird dazu berichten.

 

Finanzierung des Förderprogramms

 

Die anteilige Förderung der einmaligen Investitionskosten der Immobilieneigentümer und Geschäftsinhaber soll auf Basis einer städtischen Förderrichtlinie des Wirtschaftsdezernats erfolgen. Es ist vorgesehen, Mittel in einer Gesamthöhe von bis zu 50.000 €r das Förderprogramm zur Verfügung zu stellen. Eine Deckung erfolgt durch den Haushaltsansatz des Wirtschaftsdezernates. Eine Ausweitung des städtischen Haushaltes erfolgt nicht.

 

Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität der Braunschweiger Innenstadt in der dunkleren Jahreszeit und Unterstützung der lokalen Unternehmen über ein städtisches Förderprogramm, schlägt die Verwaltung vor, die Umsetzung des Förderprogramms i. H. v 50.000 € zu beschließen.

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Anlagen

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