Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 23-21749-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Atelier- und Projekträumen der freien Kunstszene: Änderungsantrag zur Vorlage 23-21749
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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17.08.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.09.2023
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Beschlussvorschlag
Die Förderrichtlinie wird ergänzt um dem folgenden Unterpunkt
"6.3 Förderabschnittshöchstdauer:
Nach maximal drei aufeinanderfolgenden jährlichen Förderzeiträumen sind die Grundvoraussetzungen gemäß 4.1 oder 4.2 und 7.3 oder 7.4 erneut vollumfänglich zu überprüfen."
7.3 wird erweitert um den folgenden Unterpunkt:
"- Vermögens- und Einkommensübersicht zum Stichtag 31.12. des Vorjahres"
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das zugrundeliegende "Konzept für ein Atelierförderprogramm" beschreibt anhand Berliner Daten ein durchschnittlich "verfügbares Einkommen von 850-1.000€" bei bildenden Künstlern, von denen ca. zwei Drittel im Beruf selbstständig tätig seien.
Mit den Förderrichtlinien wird laut Präambel auf den Start ins Berufsleben für Absolventen der HBK abgezielt, ebenso auf deren
hauptberufliche Betätigung und professionelle Orientierung (4. ff.)
"Gewerbliche Antragstellerinnen und Antragsteller" sind jedoch nicht zugelassen (3.).
An keiner Stelle der darauf folgenden Förderkriterien wird dann jedoch Bezug genommen auf die ökonomische Ausgangssituation, die tatsächliche oder voraussichtliche Einkommenslage der Antragsteller oder auf deren längerfristige Verdienstmöglichkeiten in den angestrebten Tätigkeiten. Besonders der Ausschluss "gewerblicher" Nutzer erstaunt dabei: zählen dazu alle, die zum Verkauf ihrer Kunsterzeugnisse ein Gewerbe angemeldet haben? In welchem betrieblichen und rechtlichen Rahmen sollen sich professionelle, hauptberufliche Künstler bewegen dürfen, um von ihrer Arbeit leben zu können und gleichzeitig wenigstens eine Starthilfe durch dieses Förderprogramm zu erhalten?
Nach den Maßgaben des ursprünglichen Förderkonzeptes wird nicht erhoben, ob die Antragsteller beispielsweise überhaupt auf eine Förderung ihrer Mietobjekte wirtschaftlich angewiesen sind; umgekehrt besteht die Gefahr, dass manche Selbstständige dauerhaft kaum mehr als diese Zuschüsse einnehmen und längerfristig in prekäre Lagen geraten könnten.
In Abständen von spätestens 3 Jahren sollte außerdem eine Gesamtschau erfolgen, ob sich die künstlerische und ökonomische Situation so grundlegend geändert hat, dass ein Förderbedarf nicht mehr nötig wäre -- "Langzeitmietverhältnisse" sollten dann durch die Künstler selbst bestritten werden, ohne auf jahresweise Anschlussförderungen angewiesen zu sein.
Wir beantragen daher die oben erwähnten Änderungen.
