Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21757-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion der AFD im Rat der Stadt vom 05.08.2023 (DS Nr. 23-21757-01) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Die Kosten für Werbeflyer in dem Projekt Kulturmanege 2023“ des Vereins Spokuzzi setzten sich aus Druckkosten i. H. v. 750 €r 10.000 Flyer sowie Kosten für Gestaltung und Design der Flyer i. H. v. 1.000 € zusammen.

 

Zu 2.:

Im Projekt „Organic Beats Festival“ des Umweltkulturverein e.V. setzten sich die Kosten für Büromaterial aus Teilbeträgen für Schichtplanungssoftware, Büromaterialien, Druckkosten, Folien, Bildungs- und Schulungsmaterial sowie aus Kosten für die Schulung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zusammen.

 

Zu 3.:

Es wird drei Aufführungen auf der Bühne des LOT-Theaters Braunschweig im 2. Quartal 2024 geben, darüber hinaus sind Aufführungen im Bora Bora Visual and Dance Theater (Dänemark) und dem CCNR Centre Choreographique National de Rillieu-lla-Pape (Frankreich) geplant. Des Weiteren sind nach dem Projektzeitraum Gastspiele des Stückes in verschiedenen Theatern geplant, u.a. im Theater im Pavillon in Hannover, im LOFFT DAS THEATER in Leipzig, im HELLERAU in Dresden und im Theater Freiburg.

 

Des Weiteren stellte der Anfragesteller direkt gegenüber dem FB 41 noch folgende zusätzliche Nachfragen per Mail:

 

Zu 4. Welche zusätzlichen Unterlagen waren den Anträgen der Einzelprojekte beigefügt, die nicht in den Anlagen zu DS Nr. 23-21757 enthalten sind?

 

Den Anträgen der Einzelprojekte sind grundsätzlich der Antrag auf Projektförderung sowie eine ausführliche Beschreibung des Projektes bzw. des Vorhabens beizufügen. Außerdem ein Kosten- und Finanzierungsplan mit detaillierter Angabe aller Einnahmen und Ausgaben (u.a. sämtliche Einnahmen wie Zuwendungen Dritter, Eigenmittel, etwaige Eintrittseinnahmen etc.)

 

Bei antragstellenden Einzelpersonen und Arbeitsgemeinschaften wird zusätzlich eingereicht:

-          jeweils Kurzlebenslauf und Kurzinformationen zu bisherigen Projekten der/des Antragstellenden

 

Soweit vorhanden, werden außerdem folgende Anlagen beigefügt:

-          Gesellschaftervertrag

-          bei Gemeinnützigkeit: Freistellungsbescheid des Finanzamtes

-          Vereinssatzung

-          aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister

-          ein Stellenplan mit Angaben zu den beteiligten Künstlerinnen/ Künstlern und Organisatorinnen/ Organisatoren

-          detaillierter Zeitplan mit Ortsangabe(n) (oft bereits Teil der Projektbeschreibung)

 

Zu 5. Wie wurden die Entscheidungen für Projektförderungen über 5.000 € in dieser Ratsperiode im Vorfeld der Ausschusssitzungen vorbereitet, und wie lief dieses Verfahren besonders vor dieser aktuellen Vorlage ab?

 

Es wurden (ggf. zusätzlich) erforderliche Erklärungen, Präzisierungen und zusätzliche Angaben bei dem/der Antragssteller/in eingeholt. Die Unterlagen wurden bis zur Entscheidungsreife für die verwaltungsinterne Vorprüfung/Entscheidungsfindung aufbereitet.

In einem verwaltungsinternen Gremium im FB 41 wurde über die Anträge vorberaten. Hierbei wurde eine Gesamtschau aller Anträge, in Reflektion der Ziele der Kulturförderrichtlinie, vorgenommen. Für den Bereich Theaterförderung wird generell das sog. Auswahlgremium Theater mit den entsprechenden Anträgen vorbefasst und um die Abgabe eines begründeten Entscheidungsvotums gebeten, an dem sich die Verwaltung orientiert. Im Sinne einer frühestmöglichen Entscheidung der beiden einschlägigen Anträge aus dem Bereich Theater wurde für die aktuelle Vorlage ein verkürztes Verfahren gewählt, um den nächstmöglichen Ausschuss für Kultur und Wissenschaft am 17. August 2023 zu erreichen (chste Sitzung erst am 5. Oktober 2023). Daher wurde das Auswahlgremium darüber informiert, dass die beiden Theater-Anträge über 5.000 € außerordentlich direkt dem AfKW mit dem positiven Entscheidungsvotum der Verwaltung vorlegt werden sollen, um frühe Planungssicherheit für die Projekte der beiden Antragstellenden (Liliana Barros und den Verein für interkulturelle Projekte e. V.) zu erreichen. Ein ungekürzter Fördervorschlag war aufgrund der Deckung über nicht verausgabte Mittel möglich. Zu diesem vorab mitgeteilten Vorgehen gab es vom Auswahlgremium Theater keine negative Rückmeldung.

Basierend auf dieser o.a. zusammengefassten Vorbereitung wurde die Empfehlung der Verwaltung in DS Nr. 23-21757 dem AfKW zur Entscheidung vorgelegt.

 

Zu 6. Welche Detailangaben existieren insbesondere zu den Anträgen „Kulturmanege 2023“, Organic Beats Festival“ und „MATRIACHAT“?

 

Zu allen Antragsstellern liegen das ausgefüllte Antragsformular, eine ausführliche Beschreibung des Projekts sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan mit einem höheren Detailgrad als in der Beschlussvorlage 23-21757 vor.

Zur „Kulturmanege 2023“ zusätzlich die Vereinssatzung, ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie der Freistellungsbescheid vom Finanzamt.

Zum „Organic Beats Festival“ liegen zusätzlich die Vereinssatzung, ein Auszug aus dem Vereinsregister, der Freistellungsbescheid vom Finanzamt, ein Steckbrief der bisherigen Veranstaltungen des Vereins sowie ein Plan der beteiligten Akteure und Kooperationspartner mit Beschreibungen ihrer Tätigkeiten vor.

Zum Projekt MATRIACHAT (AT)“ liegen zusätzlich ein Kurzlebenslauf und Kurzinformationen zu bisherigen Projekten der Antragstellenden sowie ein Zeitplan vor.
 

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