Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21789

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der in der Vorlage vorgeschlagenen Zuschussgewährung zur Pflege des baulichen Kulturgutes wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusszuständigkeit

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit. f der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Denkmaleigentümer zur Pflege des baulichen Kulturgutes um einen Beschluss, der auf den Ausschuss für Planung und Hochbau übertragen wurde.

 

Bewertung der Verwaltung

Die Stadt Braunschweig gewährt Zuschüsse im Bereich der Denkmalpflege. Im Jahr 2002 schlossen die Richard-Borek-Stiftung und die Stadt Braunschweig erstmals eine Vereinbarung über die gemeinsame finanzielle Förderung von Erhaltungsmaßnahmen an privaten oder kirchlichen Baudenkmalen in der Stadt Braunschweig. Die zunächst auf sechs Jahre abgeschlossene Vereinbarung wurde mehrfach, zuletzt 2020, um jeweils weitere sechs Jahre verlängert. Seit diesem Jahr 2023 beteiligt sich auch die Susanne Yavuzer-Stiftung mit einem jährlich wiederkehrenden Betrag an der Fördersumme.

 

Die jährliche Fördersumme bestreiten die Stadt, die Richard-Borek-Stiftung sowie die Susanne Yavuzer-Stiftung somit gemeinsam. Sie beträgt im Jahr 2023 105.500,00 Euro (davon 33.300,00 € Richard-Borek-Stiftung, 5.500,00 € Susanne Yavuzer-Stiftung und 66.700,00 € Stadt).

 

Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmalen bedürfen einer besonders sorgfältigen Planung und oft auch einer besonderen, fachlich versierten aufwändigeren Ausführung. Daher entstehen im Vergleich zu nicht denkmalgeschützten Objekten in der Regel Mehrkosten, die von der Denkmaleigentümerin bzw. dem Denkmaleigentümer zu tragen sind. Die Zuschüsse können helfen, diese Mehrkosten teilweise auszugleichen.

 

Baudenkmale sind wertvolle Geschichtszeugnisse, sie tragen zu einer Unverwechselbarkeit und höheren Attraktivität des Stadtbilds bei. Sie leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zu einer höheren Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt. Daher profitieren alle von diesen Erhaltungsmaßnahmen, diese liegen somit nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Interesse.

 

Es handelt sich um folgende Objekte, die durch einen Zuschuss in Höhe von mehr als 5.000,00 Euro gefördert werden sollen:

 

Humboldtstraße 27, Wohnhaus

- Erneuerung der Eingangstür zum Restaurant (Humboldtstraße)

- Zuschuss: 6.600,00 Euro

 

Jakobstraße 1 a, Wohnhaus

- Erneuerung von 26 Fenstern an der Nordseite

- Zuschuss: 20.000,00 Euro

 

Adolfstraße 62, Doppelhaus

- Erneuerung von Fenstern an der Okerseite einschließlich der Brüstungsbleche

- Zuschuss: 5.100,00 Euro

 

wenwall 19, Wohnhaus

- Erneuerung der Dacheindeckung in Schiefer sowie Rekonstruktion der Dachgesimse

- Zuschuss: 8.900,00 Euro

 

Moltkestraße 5, Wohnhaus

- Fenstererneuerung

- Zuschuss: 15.700,00 Euro


 

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