Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20794-01
Grunddaten
- Betreff:
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Entschärfung der Verkehrssituation Geiteldestraße/Hayerstraße in Geitelde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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22.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 222 vom 24. Februar 2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung verweist auf den §10 der Straßenverkehrs-Ordnung „Einfahren und Anfahren“. Dieser besagt: „Wer aus [...], aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße [..] oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom [..], hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.“.
Die StVO schreibt somit klar vor, dass sich der Verkehrsteilnehmer der aus der Hayerstraße kommt grundsätzlich langsam aus der Straße raustasten muss. Eine gute Sichtbeziehung in den westlichen Teil der Geiteldestraße ist gegeben, womit das Herausfahren bis zur Fahrbahnmitte aus der Hayerstraße kein Problem darstellt.
Die Verwaltung sieht aus diesem Grund keinen Handlungsbedarf an der Einmündung Geiteldestraße/Hayerstraße.
