Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-20939

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung am 16.05.2018 wurde dem Bezirksrat der Bebauungsplan „Dibbesdorfer Straße Süd“ vorgelegt. Dieser wurde fraktionsübergreifend (bei einer Enthaltung) abgelehnt. Begründet wurde dies insbesondere durch die Belastung aufgrund einer einzigen Zufahrt über die Dibbesdorfer Straße. Gefordert wurde eine zusätzliche Zufahrt über den Farnweg (18-08074-01).

Diese Zufahrt wurde von Seiten der Verwaltung am 25.05.2018 abgelehnt (18-08074-02). Begründet wurde es durch die Befürchtung, dass eine zweite Zufahrt „zu ungewünschten Schleichverkehren durch das Wohngebiet führen würde“ sowie durch eine im November 2017 aktualisierte, gutachterliche Verkehrsuntersuchung. Der Schleichverkehr kann verhindert werden durch die Anbringung von entsprechenden Verkehrsschildern („Anlieger frei“) und das Verkehrsgutachten ist nicht mehr aktuell, da am 22.01.2019 mitgeteilt wurde, dass nunmehr ca. 158 statt bisher 110 Wohneinheiten gebaut werden sollen (19-09818).

Dieses führt zu folgenden Anfragen:

1.    Wurde die Planung aufgrund der geänderten Situation neu überprüft?

2.    Wenn ja, wie lautet das Ergebnis?

3.    Wenn nein, warum wurde es nicht neu überprüft?

 

 

gez.

Peter Chmielnik

 

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