Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-21430
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Beschluss-Zukünftige quartiersbezogene und städtebauliche Entwicklung des Ortskerns "Feuerbrunnen" / Waggum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Keller, Antje (parteilos)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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07.06.2023
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23.08.2023
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16.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Bezirksratssitzung am 16.06.2022 wurde lt. Antrag DS 22-18987 durch den Bezirksrat beschlossen.
- "Der Bezirksrat bittet die Verwaltung zum Zwecke einer zukünftigen quartiersbezogenen und städtebaulichen Entwicklung des Ortskerns "Feuerbrunnen" alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um das Grundstück Feuerbrunnen 1 in städtischen Besitz zu überführen und im Nachgang ein Konzept für den Bereich zu erstellen.
- Der Bezirksrat ist über den Sachstand regelmäßig, ggf. auch nicht öffentlich, zu informieren."
Seit der Beschlussfassung ist etwa ein Jahr vergangen, indem der Bezirksrat keine Rückmeldung zum Beschluss von Seiten der Verwaltung erhalten hat. Vielmehr wurde zwischenzeitlich lt. örtlichem Baustellenschild die Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung zu einem Café und Pizzeria auf dem besagten Grundstück Feuerbrunnen 1 erteilt sowie mit Baumaßnahmen begonnen.
Bei einem Gespräch mit dem Grundstückseigentümer u.a. zur weiteren Erreichbarkeit des städtischen Gebäudes Feuerbrunnen 3 (Polizeistation, BürgermeisterInnen-Zimmer, Bücherei und Yoga-Studio) über den jetzt fast ausschließlich genutzten Barriere ärmeren Zugang mittels Rampe und drei Stufen oder den "Vorplatz", teilte dieser unter Verweis auf eine vorhandene direkte Zugangsmöglichkeit über die seitliche Treppenanlage mit, den bisherigen Zugang nicht weiter in Betracht zu ziehen. Die Zugangsrampe für den Barriere ärmeren Zugang befindet sich u.a. auf dem Grundstück Feuerbrunnen 1.
Aus dem gesamten Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen, um dessen Beantwortung gebeten wird, wenn von der Verwaltung als notwendig erachtet bitte auch "nicht öffentlich".
- Welche Bemühungen von Seiten der Verwaltung gab oder gibt es, den Beschluss des Bezirksrates vom 16.06.2022 umzusetzen und weshalb wurde der Bezirksrat über die Bemühungen, den Sachstand sowie über das weitere Vorgehen wie z.B. die Erteilung der Baugenehmigung, die dem Beschlussansinnen entgegensteht, nicht informiert?
- Warum hat die Stadt u.a. auf der Grundlage des Beschlusses von Ihrem Vorkaufsrecht nach BauGB keinen Gebrauch gemacht und gibt es Überlegungen, bei einem zukünftigen Grundstücksverkauf das städtische Vorkaufsrecht für das Grundstück Feuerbrunnen 1 auszuüben, um den Bezirksrats-Beschluss umsetzen zu können?
- Wie ist zukünftig die Barriere ärmere / barrierefreie Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen, Familien mit Kindern und Kinderwagen oder mit Fahrrädern zum städtischen Gebäude Feuerbrunnen 3 gewährleistet sowie das Umfeld "Feuerbrunnen" gestaltet?
gez.
Antje Keller
