Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 23-21821
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschützter Radfahrstreifen in der Ackerstraße: Änderungsantrag zur Vorlage 23-21170
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Mirco Hanker, AfD
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.08.2023
|
Beschlussvorschlag
Der Einrichtung eines geschützten Radfahrstreifens auf einer Fahrbahn der Ackerstraße wird nicht zugestimmt.
Die vorhandenen Abschnitte des Rad- und Fußweges werden den technischen Anforderungen entsprechend instandgesetzt und zur gefährdungsfreien Nutzung hergerichtet. Die Bäume des gesamten Abschnitts werden eingehend auf ihre Vitalität und Standfestigkeit überprüft. Geschädigte Bäume werden entfernt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Verhältnis des Verkehrsaufkommens in der Ackerstraße hinsichtlich Autoverkehr <-> Radverkehr liegt bei etwa 9:1. Da die Ackerstraße zum großen Teil von Pendlern, Lieferanten und Dienstleistern des dortigen Betriebes genutzt wird, ist mit einer Änderung dieser Relation auch durch vermeintlich "bessere" Radwegeangebote nicht zu rechnen. Vielmehr ist weiterhin eine hohe Auslastung durch Kraftfahrzeuge zu erwarten, wenn der Betriebsstandort dort weiter erhalten wird.
Die Verwaltung begründet ihre geplante Maßnahme mit den Wurzelschäden am bestehenden Radweg, die ohne Risiken für die zugehörigen Bäume nicht mehr ausgebessert werden könnten (Bild1, Bild 2).
Ein deutlicher Teil der Schäden an den asphaltierten Rad- und Gehwegflächen findet sich jedoch auch in Bereichen, wo Baumwurzeln nicht die Ursache sein können, sondern andere Probleme, z.B. im Unterbau, vorliegen müssen (Bilder 3 bis 6).
Gleichzeitig sind diejenigen Bäume, deren Wurzeln offenbar für Durchbrüche des Belages verantwortlich sind, erkennbar krank und vorgeschädigt (Bilder 7 bis 10). Deren Standfestigkeit ist zweifelhaft. Eine Entfernung solcher Bäume dürfte im Sinne der Wegesicherung unerlässlich werden, womit jedoch auch die Sanierungsmöglichkeit für Rad- und Gehweg wieder gegeben ist.
Rad- und Gehweg in diesem Abschnitt werden sichtlich schon seit langem nur als Stückwerk ausgeführt; es ist immer noch zu erkennen, dass vielfältige Ursachen und Eingriffe für den Zustand der Wege verantwortlich sind. Die letzten Ausbesserungsarbeiten wurden vor kurzer Zeit im davorliegenden Abschnitt vor dem BFD-Gebäude ausgeführt, trotz ähnlicher Lage von Baumwurzeln.
Gerade für Fußgänger geht durch den Zustand des Weges keine geringere Gefährdung aus als für die Radfahrer. Hier nur eine "Sofortmaßnahme" für die wenigen Radler zu planen mit der Begründung, dass anlässlich der weiteren Bahnstadt-Entwicklung ja irgendwann sowieso weitgehend umgebaut wird, ist kurzsichtig und nicht nachhaltig. Ob dies der Sicherungspflicht dient, bleibt zudem fraglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
