Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21184
Grunddaten
- Betreff:
-
Pocket-Park Kannengießerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 37 Fachbereich Feuerwehr; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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27.09.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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28.09.2023
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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12.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76
Abs. 2 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 6 lit. b der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig
Rahmenbedingungen
Das Vorhaben an der Kannengießerstraße folgt der Zielstellung des ISEK 2030 der Stadt BS. Darin sind 5 Leitziele mit 26 Rahmenprojekten beschrieben worden, die sukzessive umgesetzt werden sollen. Pocket-Parks sind im Kontext der Klimawandelfolgenanpassungen ein wesentlicher Baustein dieser Rahmenprojekte. Daneben gibt es unterschiedlichste Beschlusslagen und Stellungnahmen, welche die Entwicklung der Pocket-Parks im weitesten
Sinne aber auch konkret den Pocket-Park an der Kannengießer Straße zum Inhalt hatten
(vgl. beispielhaft DS 16-02110-01 ´Aufwertung des Stadtraums durch Pocket-Parks´, DS 1911817 ´Pocket-Parks in der Innenstadt – Bäckerklint und Kannengießer Straße´, DS 13705, DS 20-13806, DS 20-14441, DS 20-14522, DS 20-14809, DS 21-16173, DS-21-15333 ´Pocket-Parks-Potentialflächen – aktueller Stand und geplantes weiteres Vorgehen, DS 2116173).
Im Juni 2022 hatte die Verwaltung zum Vorhaben ‚Pocket-Park Kannengießerstraße‘ zu einer Informations- und Austauschveranstaltung geladen. In diesem Rahmen kamen insbesondere die Interessen und Wünsche der Anwohner/Anlieger zum Ausdruck, die im weiteren Verlauf in die Planung mit aufgenommen worden sind. (DS.- Nr. 22-18811).
Sachverhalt
Der Strukturwandel in der Innenstadt sowie sich weiter verschlechternden klimatischen Rahmenbedingungen, die eine zunehmende Überhitzung der stark versiegelten Innenstädte zur Folge haben, bestimmen mehr denn je die städtische Zielstellung, der Überhitzung der Innenstadt etwas entgegenzusetzen und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität durch unterschiedliche Maßnahmen in Verbindung mit mehr Grün aufzuwerten. Der Einsatz von Grünstrukturen (vor allem der Erhalt von Altbäumen und die Pflanzung neuer Bäume) ist dabei neben weiteren Maßnahmen ein geeignetes Mittel, künftige Temperaturspitzen abzumildern. In diesem Kontext wird auch die Entwicklung von Pocket-Parks in Braunschweig künftig ein wesentlicher Baustein sein, um die Resilienz der Innenstadt zu erhöhen.
Die Begrifflichkeit des Pocket-Parks beschreibt einen kleinen, bisher anders genutzten oder wenig wahrgenommenen Freiraum, der zu einem ´Mini-Park´ in hochverdichteten Quartieren umgestaltet werden soll. Neben der anvisierten Kühlung durch Grünsubstanz und/oder den Einsatz von Wasser, wirken solche öffentlich zugänglichen Bereiche auch positiv auf die Gesundheit der Menschen. Zudem besitzen sie eine Bedeutung im Kontext der Biodiversität innerhalb der Stadt und bieten darüber hinaus Potentiale im Rahmen eines anzupassenden Regenwassermanagements.
Dies vorausgeschickt, plant die Verwaltung die Umwandlung des zur Zeit noch bestehenden öffentlichen Parkplatzes an der Kannengießerstraße in einen Pocket-Park.
Konzept Pocket-Park ‚Kannengießerstraße‘, Kooperation mit den Kircheninstitutionen
Der Parkplatz Kannengießerstraße, nordwestlich an die Fußgängerzone angrenzend, ist Teil eines zusammenhängend zu betrachtenden Stadtraums. Die Örtlichkeit wird im Wesentlichen durch das Theologische Zentrum, das gotische Bauwerk der St. Ulrici-Brüdern sowie eine zwischen diesen Gebäuden und der Kannengießerstraße gelegene Freifläche (‚Alter Zeughof) bestimmt. Der beschriebene Stadtraum ist vor allem für Fußgänger und Radfahrende das Bindeglied zwischen der Innenstadt und dem nördlichen Wallring - über den Meinhardshof und den Wollmarkt mit der Andreaskirche.
Vor diesem Hintergrund rückte eine potentielle Einbeziehung des ‚Alten Zeughofs‘ (Platz unmittelbar östlich des Kirchengebäudes) sowie des unmittelbar südlich angrenzenden Parkplatzes der Kirche in ein erhebliches öffentliches Interesse. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum des Ev.-luth. Propsteiverbandes Braunschweiger Land sowie der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Ulrici –Brüdern).
Nach vorgeschaltetem Wettbewerb ist ein Planungsbüro damit beauftragt worden, unter Berücksichtigung aller Belange, den Bereich des Parkplatzes an der ‚Kannengießer Straße‘ sowie die sich nördlich anschließenden Kirchengrundstücke im Einvernehmen mit den Eigentümern bis zum Vorentwurf zusammenhängend und miteinander korrespondierend zu überplanen.
Neben dem künftigen Kernbereich des differenziert ausgestalteten Pocket-Parks mit seinen z.T. imposanten und noch erhaltenswerten Platanen (Bereich des heutigen Parkplatzes) wurden somit zwei weitere, vom Wesen her sehr unterschiedliche Teilräume skizziert:
- das ‚Gartenparterre‘ unmittelbar östlich des Theologischen Zentrums mit künftig möglichen Schmuckbeeten und Blütenbäumen als Entrée des ‚Alten Zeughofs‘ sowie einigen dort auch künftig verbleibenden privaten Stellplätzen, die gestalterisch zu integrieren wären (Eigentum Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land)
- der ‚Kirchplatz mit Standbild Bugenhagen‘ im Norden, östlich des imposanten, in den Freiraum wirkenden Kirchenschiffs (Eigentum Ev.-luth. Kirchengemeinde St. UlriciBrüdern) mit der Möglichkeit einer punktuellen Entsiegelung und Schaffung einer attraktiven Sitzfläche – in Verbindung mit einer abwechslungsreichen Bepflanzung
Seitens der beiden Kircheninstitutionen fiel im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt die Entscheidung, dass zum jetzigen Zeitpunkt zunächst von einer Investitionsbereitschaft Abstand genommen werden muss. Perspektivisch ist eine Kooperationsbereitschaft weiterhin in Aussicht gestellt worden, so dass hier potentielle Erweiterungsflächen des Pocket-Parks bestünden.
Im Ergebnis wird sich die Realisierung des Pocket-Parks deshalb zunächst auf den eigentlichen Kernbereich beschränken (öffentlicher Parkplatz an der Kannengießerstraße).
Ausgestaltung des künftigen Pocket-Parks einschließlich des Straßenraums
Der Abbruch der gesamten asphaltierten Fläche und die Umwandlung in eine Grünanlage wird eine erhebliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität, des Makroklimas (Kühlung und Verbesserung der Luftqualität) sowie weitere positive Effekte auf andere Schutzgüter mit sich bringen (Erhöhung der Biodiversität, Beitrag zur Grundwasserneubildung, Schaffung einer belebten Bodenschicht usw.). Alle zu erwartenden, direkten und indirekten positiven Wohlfahrtswirkunken spiegeln die grundlegende Zielstellung der Stadt wider, stark verdichtete Bereiche klimatauglicher umzugestalten und einen wesentlichen Beitrag für eine attraktive und lebenswerte Stadt zu liefern.
Die Verwaltung beabsichtigt nach der Sanierung der Packhofgarage den öffentlichen Parkplatz an der ‘Kannengießerstraße‘ als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen. Dies ist Voraussetzung für die Entwicklung und Überführung in eine Grünanlage. Die bisherige Zufahrt zu den privaten Stellplätzen der Kirche soll im Einvernehmen verlegt werden und östlich über die Kannengießerstraße erfolgen. Durch den geplanten Pocket-Park entfallen auf der Fläche damit künftig 70 öffentlich bewirtschaftete Parkplätze. Für Besuchende der Innenstadt stehen weiterhin ausreichend Parkplätze in den nahegelegenen Parkhäusern Schützenstraße, Lange Straße Nord und Süd sowie in der Tiefgarage Packhof zur Verfügung.
Im Straßenraum der Kannengießer- und Schützenstraße sollen die öffentlichen Einstellplätze nahezu vollständig erhalten bleiben. Gleiches gilt für das Parken im Straßenraum der Lindentwete, der Schützenstraße und ‘Hinter Brüdern‘. Die Verwaltung beabsichtigt, im Straßenraum lediglich noch Anwohnerparken zu gestatten. Aufgrund des Wegfalls des Park-Such-Verkehrs wird künftig ein deutlich geringeres Aufkommen an motorisiertem Individualverkehr (MIV) prognostiziert, womit dann eine weitere Erhöhung der Aufenthalts- und innerstädtischen Wohnqualität im Bereich der Kannengießerstraße und damit einem Teilbereich der Innenstadt einhergehen wird.
Die Kannengießerstraße soll für Radfahrende in beide Richtungen nach wie vor freigegeben bleiben. Für den KFZ-Verkehr besteht auch künftig Einrichtungsverkehr.
Übergangsweise soll für das an den Park angrenzende Gebäude im Rahmen des erforderlichen Brandschutzkonzeptes eine Fläche für die Feuerwehr auf städtischem Grund vorgehalten werden. Es obliegt den kirchlichen Eigentümern die erforderlichen Flächen dauerhaft auf ihrem Eigentum herzustellen. Eine Ausstattung mit Pollern soll sicherstellen, dass in diesem Bereich keine KFZ einfahren können.
Die Bestandsplatanen des heutigen Parkplatzes sollen künftig in ein grünes Umfeld von Vegetationsflächen, Wegeverbindungen und platzartigen Aufweitungen integriert werden. Neben dem Erhalt noch vitaler Großbäume sollen weitere klimatauglichere Baumarten gepflanzt werden. Darüber hinaus sind Rasenflächen aber auch artenreiche Stauden- und Strauchpflanzungen vorgesehen. Bei den Wegeverbindungen sollen möglichst wasserdurchlässige Oberflächenbeläge zum Einsatz kommen. Anfallendes Regenwasser soll möglichst auf der Fläche verbleiben und dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden.
Im Zentrum der Grünanlage ist ein attraktives Wasserspiel als Anziehungspunkt für Jung und Alt vorgesehen, von welchem zusätzliche Kühlung in den Hitzeperioden ausgehen wird. Um das Wasserspiel herum bieten Nischen mit Sitzbänken sowie niederschwellige Spielmöglichkeiten Angebote zum Verweilen. Darüber hinaus ist auch ein Trinkbrunnen im nahen Umfeld des Wasserspiels vorgesehen.
Finanzierung
Die Verwaltung hat bereits sehr früh versucht, für das bereits im Vorfeld eingeplante Projekt parallel ein Förderprogramm in Anspruch zu nehmen.
Im Ergebnis ist das Projekt ´Pocket-Park Kannengießerstraße´ auf Grundlage des 2022 vom
Rat der Stadt beschlossenen strategischen Rahmenkonzepts für die Braunschweiger
Innenstadt (Innenstadtstrategie) mittlerweile bei der Antragstellung zum Förderprogramm ‘Resiliente Innenstädte‘ berücksichtigt worden (DS 23-21251). Der Förderantrag wird in Kürze auf den Weg gebracht werden.
Weiterhin sind die für eine Realisierung des Pocket-Parks erforderlichen Haushaltsmittel für 2023 im Teilhaushalt des Referats Grün- und Freiraumplanung auf der Finanzposition 5E.610036 für 2023 bereits eingeplant.
Geschätzte Herstellungskosten | 1.35 Mio.€ |
Baunebenkosten | 0.28 Mio.€ |
Summe Gesamtkosten | 1.63 Mio.€ |
Summe Gesamtkosten einschl. Indizierung 2024 (rd. 11%) | 1.81 Mio.€ |
Sollte ein positiver Förderbescheid für das Projekt ergehen, stünde durch Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) eine 40%´tige Förderung der entsprechenden Kosten zur Verfügung. 60 % der Gesamtkosten verblieben bei der Stadt Braunschweig.
Davon Eigenanteil Stadt Braunschweig 60% | 1.085.000 € |
Davon Förderung (EFRE-Programm ‚Resiliente Innenstädte) 40% | 725.000 € |
Die Betriebskosten für den Trinkbrunnen belaufen sich pro Jahr auf ca. 7.000,00 €. Darüber hinaus entstehen Betriebskosten im Zusammenhang mit dem Wasserspiel und dem Trinkbrunnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
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